Seitdem die Überschuldungskrise immer wieder für Schlagzeilen sorgt, werden in regelmäßigen Abstä
Bundesfinanzminister Schäuble erwartet keine weiteren Einschränkungen des Euro-Rettungsschirms durch das Bundesverfassungsgericht. Vielmehr hofft der CDU-Politiker im Focus-Interview auf eine weitere Stärkung der EU – mit dem Willen des Volkes:
Nach Karlsruher Urteil zum ESM: Schäuble will EU per Verfassungsänderung weiter stärken
16.09.2012, 13:28, Focus
http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-karlsruher-urteil-zum-esm-s...
"Als "wichtigstes Ziel" bezeichnet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, laut einem Focus-Bericht zu einem Interview des Magazins mit dem deutschen Minister zur Euro-Rettungspolitik, "die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten zu verbessern, zu große Unterschiede könne eine gemeinsame Währung auf Dauer nicht ertragen. "Auch dieses kennen wir in Deutschland mit den Erfahrungen nach dem Fall der Mauer", sagte der Minister dem Magazin: "Deswegen ist das für mich gar nicht so ganz neu. Ich kann hier auf mehr Erfahrungen zurückgreifen als manche Finanzmarktexperten, weil ich ein bisschen Erfahrung darin habe, wie man zwei unterschiedliche Volkswirtschaften mit einer gemeinsamen Währung zusammenbringt." Ausserdem sei er den Klägern "im Hauptsacheverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM "sogar dankbar". Sinn und Zweck der Rettungsschirme sei allgemein, "das Geld nicht wirklich zu brauchen." Er gehe davon aus, "dass unsere Probleme eher kleiner als größer werden", so Schäuble weiter, ausserdem habe er nicht die Absicht, "beim Bundestag eine höhere Summe zu beantragen", schreibt der Focus weiter. "Die geplante Ausleihsumme des ESM in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro sei seit Mai 2010 unverändert, so Schäuble." Irland und Portugal befänden sich auf einem gute Weg, Spanien und Italien "hätten große Fortschritte gemacht, nur Griechenland sei ein Sonderfall, aber er ginge davon aus, dass das Vertrauen der Märkte Schritt für Schritt zurückgewonnen werden könne, sagte der Minister dem Focus-Magazin weiter. Die Interventionen der Europäischen Zentralbank (Staatsanleihen-Käufe) verteidigte Schäuble im Focus-Interview gegen Kritik: "Wenn etwa die Kreditversorgung der spanischen Wirtschaft aufgrund von Übertreibungen zu teuer ist, kann es ein legitimes Mittel der EZB sein, dafür kurzfristig am Sekundärmarkt zu intervenieren. Das ist ohne jeden Zweifel vom Mandat der EZB gedeckt." Ob es klug sei, dass die Zentralbank dafür Bedingungen formuliere, darüber könne man unterschiedlicher Meinung sein, findet Schäuble. Allgemein müssten sich die deutschen Steuerzahler ausserdem keine Sorgen machen, dass die EZB die Haftungsbeschränkungen des Bundestages aushebeln würde.
"Wohlwollend" spricht sich Wolfgang Schäuble "auch dafür aus, weitere Kompetenzen in der Haushaltspolitik an die Europäische Union (EU) zu übertragen", heisst es im Focus-Bericht weiter, zunächst müssten die Regierungen allerdings "alles tun, um die Vertrauenskrise zu überwinden". Wenn man das geschafft habe, könne man "weitere Schritte angehen." Das werde ""nicht heute oder morgen sein, aber dazu gehört, erhebliche Teile der Haushaltspolitik auf europäische Institutionen zu übertragen." Dann würden eine europäische Regierung und ein europäisches Parlament entscheiden." "Ein solcher Souveränitätstransfer wäre allerdings durch das Grundgesetz nicht mehr gedeckt", so Wolfgang Schäuble: "deshalb gibt es den Artikel 146 in unserem Grundgesetz, der vorsieht, dass das deutsche Volk in freier Entscheidung eine andere Verfassung beschließen kann, wenn der Rahmen des Grundgesetzes überschritten wird."" Eine solche Verfassungsänderung stünde allerdings "derzeit nicht an."
Nach Karlsruher Urteil zum ESM: Schäuble will EU per Verfassungsänderung weiter stärken - Focus http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-karlsruher-urteil-zum-esm-s...
Kommentare
Lange (nicht überprüft)
16. September 2012 - 20:04
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Verfassungsänderung?
Deutschland hat derzeit überhaupt keine Verfassung, die man mal eben andern könnte, sondern lediglich ein Grundgesetz. Das deutsche Volk könnte eine Verfassung beschließen, das besagt der Art. 146 GG. Der Rahmen des GG. ist allerdings mit dem ESM Ermächtigungsvertrag schon längst überschritten, obwohl das BVG wohlwollend über einige Passagen hinweg gesehen hat und diesen Recht und Grundgesetzwidrigen Vertrag mit kleinen Einschränkungen hat passieren lassen. Natürlich braucht sich der deutsche Steuerzahler keinerlei Sorgen machen, aber nein warum auch? Die sogenannten EZB Haftungsbeschränkungen des Bundestages kratzen einen Herrn Draghi herzlich wenig. Die finden genau soviel Beachtung wie die NO Bail Out Klausel im Maastrichtvertrag, nämlich keine! Wir müssen auch unbedingt weitere Kompetenzen in der Haushaltspolitik nach Brüssel übertragen, sehr wichtig Herr Schäuble! Ja nee is klar! Märchenstunde Ende.