Seitdem die Überschuldungskrise immer wieder für Schlagzeilen sorgt, werden in regelmäßigen Abstä
Wie von allen Beobachtern erwartet, hat sich das Bundesverfassungsgericht heute entgegen seinem Auftrag, die Grundrechte der Bürger vor amok-laufenden Politikern zu schützen und gegen grundrechtsbrechende Politkader durchzusetzen, vollständig als festen Bestandteil der herrschenden funktionärsfeudalistischen Kaste zu erkennen gegeben und das Primat der Willkürherrschaft der Politkader gegenüber den Bürgern festgeschrieben. Es hat die Bürger damit ihrer unabänderlichen und unveräußerlichen Grundrechte de facto beraubt, da sie nicht (mehr) über die formalen (Rechts-)Mechanismen durchsetzbar sind.
Ab heute gilt in Deutschland nicht mehr das Recht, nicht mehr die freiheitliche Grundordnung des Grundgesetzes, sondern der reine Willkürwille der Herrscherkaste.
Das Bundesverfassungsgericht folgt also dem Motto "[Formales] Recht ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln". Es stellt sich hiermit in die unselige Tradition politischer Gerichte, von denen die Menschheit und gerade Deutschland schon mehr als genug gesehen hat.
Das ist das genaue Gegenteil dessen, was mit dem Grundgesetz beabsichtigt war, dort sollte gerade die Gewaltenteilung, die starke Stellung der Grundrechte der Bürger, einen solchen Durchmarsch des Unrechts verhindern. Gerade aufgrund der historischen Erfahrungen hierzulande und andernorts. Eine Diktatur fängt nämlich immer an durch die Zerstörung des Rechts, durch die Verweigerung der Grundrechte.
Die Folge dieser Entscheidung ist die Delegitimation des Gerichtes. Da Bundespräsident Gauck höchstwahrscheinlich innerhalb von Stunden, wie von ihm vor Monaten ja schon angekündigt, das ESM-Ermächtigungsgesetz unterzeichnen wird, hat Deutschland dann endgültig keine politisch relevante Institution mehr, die legitimiert ist, keine Institution mehr, die auf Seiten der Bürger, die klar und eindeutig auf Seiten des Rechts steht.
Und das wird nicht ohne massive Folgen bleiben.
Aber es gibt auch Hoffnung, gerade durch die klare Fronten zwischen Funktionärskadern und den Menschen, die jetzt für jede/n offensichtlich gemacht wurden. Denn eine nicht-delegitimierte Institution gibt es nämlich doch noch, die größte und wichtigste, die einzig originär und unwiderruflich legitimierte (Grundgesetz Art. 20 Abs 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."): Die Bürger.
Links zum Thema:
- Umfassende Informationen zur kriminellen, grundgesetzwidrigen und rechtsordnungszerbrechenden ESM-Bank: http://www.deutschland.net/categories/esm-vertrag
Kommentare
insider
12. September 2012 - 17:16
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Vermächtnis der braunen Vergangenheit
Schon in den Dreißigerjahren wurde von der EU geträumt, in den Protokollen des parl Rates sowie in der Präambel des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 wird die EU angesprochen und nun ist es heute soweit gewesen, dass das auf einem seit dem 13.03.1951 ungültigen Bundesverfassungsgerichtsgesetz wegen des Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG trotzdem tätige BverfG, dessen Präsidenten eine eigentümliche Nähe zu erwiesenen Nazijuristen wie Maunz und v. Mangoldt aufweisen, den Weg frei gemacht hat in die Fiskaldiktatur trotz Bonner Grundgesetz, trotz Ewigkeitsgarantie, trotz unverbrüchlicher unverletzlicher Freiheitsgrundrechte. Der Trick ist die in Art. 35 ESM garantierte Straflosigkeit, die darüber hinaus auch in allen Euro-Ländern nun sichergestellt werden muss. Die Grundrechte werden praktisch im straflosen Raum verletzt und die Taten können nicht verfolgt werden bis über den Tod jeden einzelnen Täters hinaus. Never...
Die granitenen dumme Bevölkerung hat sich auch mit den vielen Eilanträgen an das BverfG ins Boxhorn jagen lassen, denn schaut man sich die Figuren an, die da geklagt haben oder die Rechtsverdreher, die da vertreten haben, dann weiß man, wo der Bartel hier den Most geholt hat. Mit Sicherheit nicht dort, wo man sich mit der Wirkweise des Bonner GG auskennt, hier wurde weit in die deutsche Vergangenheit zurückgeblickt.
der horst müller (nicht überprüft)
12. September 2012 - 22:37
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Das sehe ich nicht so.
Gerade lese ich das Urteil. Das BVerfGer untersagt darin dem Inhalt nach jegliche trickreiche Art des ESM die 190 Mrd Grenze zu knacken.
Es kommt aber dann eine Passage (253, (bb)) , die subsummiert: ..." , so ist nach alldem eine Ratifizierung des ESM-Vertrages nur zulässig, wenn... " und dann werden alle Schotten dicht gemacht.
Der BP wird dieses Ding gar nicht unterschreiben können, ohne diese Maßnahmen der Ratifizierung abzusichern: es wäre ungültig. Auch die aktuelle Ratifizierung ist nur in diesem Sinne gültig. Die Befürchtungen wurden alle (!) akribisch erfaßt und dann erschlagen.
Hier hat sich die öffentliche Diskussion gelohnt.
Es stimmt: über 190 Mrd hätte geklappt (auf viele Weisen) und das Urteil erschlug das. Womit ich Probleme hatte ist weiterzulesen. Die Umsetzungsverfahren kenne ich nicht genau.
Da bin ich wieder als Bürger völlig verschüchtert und muß hoffen, dass nun richtig gelesen und gearbeitet wird. Dieses Urteil muß umgesetzt werden - wie geht das?
Laut Prof. Dr. Sinn, wurden auch andere Dinge sehr, sehr bittere Inhalte für Europafanatiker recht deutlich glatt gezogen. Das Urteil ist lang und ich kann morgen noch lesen. Sinn sagte auch... die EZB Politik des Staatsanleihenkaufs wird zerrissen.
Es besteht also Anlass zur Hoffnung: WENN das alles umgesetzt wird. Der Druck muß also gerade jetzt richtig aufgemacht werden.
der horst müller (nicht überprüft)
13. September 2012 - 8:32
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Und hier noch ein Beispiel: Passage 278
Auch eine Hinterlegung von Staatsanleihen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für Kredite würde gegen das Verbot unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln öffentlicher Stellen verstoßen.
Dabei kann offen bleiben, ob hierin eine Übernahme von Schuldtiteln direkt vom öffentlichen Emittenten am Primärmarkt läge oder nach dem Zwischenerwerb durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus einem Erwerb am Sekundärmarkt entsprechen würde.
Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt.
Wesentlich fester kann man den Vollpfosten die im BT sitzen und Abnicken wohl kaum entgegentreten: nix haben die analysiert. Nix erklärt. Diese Personen sind in weiten Teilen schlicht unqualifiziert. Sie haben keinerlei Ahnung und sind in der Tat gefährliche Marionetten. Abstoßend und eckelhaft. Längst hätte der BT mit qulaifizierten Gutachten an die Öffentlichkeit treten müssen! Nix: Feigheit und Dummheit in Tateinheit mit vorpommerscher Vollpfosten Kommandowirtschaft.
Nationen können Feinde überdauern. Schlaue und auch Dumme der Ihrigen überstehen. Aber Verrat im Innern ist tödlich: dieser BT , diese Parteienverbünde müssen zerstört werden. Sie ruinieren unser Leben. Das Wahlrecht muß neu gestaltet werden.
Voltaire (nicht überprüft)
13. September 2012 - 10:09
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Urteil zum ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze
Dem BVerG hätte es gut angestanden, ein unmissverständliches, klares und knappes Urteil zu fällen und nicht - wieder mal - ein "Ja-Aber".
Beispiel:
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
Dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wird untersagt, die Gesetze zum ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze zu unterschreiben; dies beinhaltet auch deren Ausfertigung sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Begründung:
Der ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze sind
a) grundgesetzwidrig
b) sittenwidrig
c) kontraproduktiv in der Lösung der Staatsschuldenkrisen in (allen) denjenigen EU-Ländern, welchen den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel haben
Die Prozesskosten in Höhe von 1 Mio. Euro werden denjenigen Abgeordneten zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt, welche am 29. Juni 2012 zu den Drucksachen „xyz“ in einem oder mehreren Gesetzen mit „ja“ gestimmt oder sich der Stimme „enthalten“ haben.
Die Kostenentschädigung an die Kläger werden in Höhe von 5 Mio. Euro festgesetzt und sind von denjenigen Abgeordneten in gleichen Teilen zu tragen, welche am 29. Juni 2012 zu den Drucksachen „xyz“ in einem oder mehreren Gesetzen mit „ja“ gestimmt oder sich der Stimme „enthalten“ haben.
Des Weiteren wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EURO (in Worten: eintausend Euro) an jedes Parteimitglied der s. g. Block-Parteien (CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen) verhängt, da diese mittelbar dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen in Amt und Würde gesetzten „Volksvertreter“ (Direktmandate als auch über die Parteilisten) zu der „Misere“ beigetragen haben.
franz dreesen (nicht überprüft)
13. September 2012 - 20:18
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Dieses Urteil verwundert
Dieses Urteil verwundert nicht sonderlich,wenn der Werdegang von Vosskuhle
betrachtet wird:
"...Vosskuhle unterhält seit 1999 einen Lehrstuhl an der Uni Freiburg und sitzt zusammen mit Barroso und Schäuble im Kuratorium der „Neuen Universitätsstiftung Freiburg“. Diese wurde 2007 gegründet. Damals spielte in Freiburg die Doping-Affäre im Radsport. Ebenfalls 2007 zählte neben Barroso Merkels beste Freundin im Kabinett Schavan zu den geladenen Gästen der 550-Jahres-Feier der Universität Freiburg. Im Herbst 2007 schanzte Schavan dem Rektor der Uni Freiburg im Zuge der Exzellenz-Initiative einen Elite-Titel zu. Nachdem Jäger in den Ruhestand ging, wurde Vosskuhle Rektor in Freiburg und wurde kurz drauf ans Bundesverfassungsgericht berufen.
Bis dahin lag der Schwerpunkt von Vosskuhle nicht im Verfassungsrecht, sondern im Verwaltungsrecht. In Sachen Verfassungsrecht war Vosskuhle zuvor lediglich mit einem Kommentar zum Grundgesetz aufgefallen, in dem Vosskuhle die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde forderte. Genau der richtige Mann für Merkel also.
:http://www.politaia.org/politik/europa/die-goldman-sachs-diktatur-in-eur...
Robert (nicht überprüft)
14. September 2012 - 8:31
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Urteil zum ESM und Verfassungsbeschwerden
Die vollständige Dokumentation zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden ESM und Fiskalpakt in dieser Linksammlung / Linkliste: http://www.robertmwuner.de/verfassungsbeschwerden_esm.html
derhorstmüller (nicht überprüft)
14. September 2012 - 11:44
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Hier ist die zu prüfende Stelle - das ist der springende Punkt.
„Der Versuch des Bundestages, in dem ESM-Finanzierungsgesetz Parlamentsvorbehalte einzubauen, ist nicht zielführend, weil diese umfangreichen Vorbehalte dem ESM-Vertrag widersprechen und darüber hinaus nicht einmal den anderen Partnern durch Hinterlegung notifiziert werden.
Zu diesem Zweck hätten sie in das Ratifikationsgesetz übernommen werden müssen. Nur dadurch käme die Problematik des deutschen Parlamentsvorbehalts überhaupt ins Völkerrecht hinein.
BEACHTE: "NUR!"
Die Parlamentsvorbehalte im ESM-Finanzierungsgesetz sind nichts als Augenwischerei.
Auch der Bundesregierung muß diese Problematik deutlich sein.
Es handelt sich um eine groß angelegte Täuschung des Parlaments und der Öffentlichkeit darüber, welche Rechte der Deutsche Bundestag in dieser Sache wirklich noch hat.“
Frage:
Was hat sich nach dem Karlsruher Spruch an dieser Situation geändert?
Antwort: Die deutschen Vorbehalte können in völkerrechtlich verbindlicher Form kaum noch geltend gemacht werden. Oder was ist hier passiert?
insider
14. September 2012 - 14:55
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die Nummer is durch
Warum noch etwas prüfen und reklamieren, vor allen Dingen wer, wo und mit was, wenn die Sache durch ist und zwar für die Täter zukünftig straffrei?
Hier erklärt es euch der Onkel Voßkuhle noch einmal:
http://www.youtube.com/watch?v=K56m3X5_fkM
Wer sich nicht an das hält, was Karlsruhe da seit Höpker-Aschoff im Sept. 1951 als Entscheidungen des BverfG in den Äther blasen, konnte nur bis 1971 zur Verantwortung gezogen, denn damals stand im untergegangenen § 42 BverfGG, dass sich derjenige, der sich nicht an die Entscheidungen des BverfG hielt, mindestens für 6 Monate hinter Gitter musste, ausnahmslos. Das galt aber nur für die Kommunisten, die sich dem KPD-Verbot widersetzten. Plötzlich war der § 42 verschwunden und das wissen die Täter alle, die in den drei Gewalten tun und lassen was sie wollen. Auch jetzt. Der ESM - Vertrag hat dioe gleiche Wirkung wie das Ermächtigungsgesetz 1933, gilt nur dieses Mal europaweit und basiert auf parlamentarischen Mehrheiten, die nicht gewaltsam erzwungen wurden. Man hat gelernt von damals. Also die Sache ist durch, oder man beginnt zu erkennen, dass da seit 1980 in NRW die Landtage nicht ordnungsgemäß konstituiert worden sind. Ich denke aber mal, mich wird hier niemand fragen, was das ist. Alle werden es wissen oder wollen es nicht wissen, den Verfassungsrecht, Staatsrecht und Konstituieren von Parlamenten ist doch eh nur Blödsinn. Die Folge ist bis heute, dass auch ein Herr Gauck nur Herr Gauck ist, zum Bundespräsidenten wurde er nämlich dank ungültig besetzter Bundesversammlung nicht ordnungsgemäß gewählt. Hitler hatte am 05.03.1933 übrigens dasselbe Problem, das 1947 das Tribunal Général in Rastaat veranlasste, das System Hitler als Usurpation in die Tonne zu treten mit all seiner verbrecherischen Gesetzgebung und die Entscvheidung wirk de fakto gemäß Art. 139 GG bis heute für alle drei Gewalten. Kennt aber wieder keiner, will keiner wissen, macht nur Ärger und man kann sich s dafür kaufen.
der horst müller (nicht überprüft)
14. September 2012 - 21:41
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So, die Euro Gruppe tut etwas zur Ratifizierung.
Was mich sehr nervt, ist das Ausbleiben einer Transparenz.
Hier wird Juncker - für n´mich völlig überraschend- mit moderaten Tönen zitiert. Demnach hätte keiner Einspruch erhoben gegen das Urteil des BVerfGer, alle wollen eine Erklärung veröffentlichen. Das ist fair.
Das BVerfGer sagt:
Zwar lässt Art. 8 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 4 ESMV eine Ausweitung der Haftungs- beziehungsweise Zahlungspflicht über die Erhöhung des Ausgabekurses grundsätzlich zu. Dies dürfte jedoch nicht die Ausgabe der Anteile des anfänglich gezeichneten Stammkapitals betreffen, das heißt der Anteile des genehmigten Stammkapitals im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ESMV in Höhe von 700 Milliarden Euro (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 ESMV), sondern nur die Ausgabe anderer Anteile am Stammkapital nach Kapitalerhöhungen, die ihrerseits jedoch einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrates voraussetzen (Art. 5 Abs. 6 Buchstabe b ESMV; vgl. B.III.2.a)
Insofern ist der big ESM nur noch hopes and dreams - wir sind i.W. mit 190 dabei.
Das Ding mag zwar wachsen - aber nur mit Hauen und Stechen: da ist kein Geld zu gewinnen.
insider
18. September 2012 - 16:11
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An den Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Die Grundrechtepartei sieht es im Lichte des fragwürdigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.2012 als ihr aus Art. 21 des Bonner Grundgesetzes herrührendes staatspolitisches Recht an, den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Joachim Gauck mit Blick auf die präsidialen Aufgaben im Gesetzgebungsverfahren sowie hinsichtlich des Abschlusses von Völkerrechtsverträgen, die das Bonner Grundgesetz dem deutschen Bundespräsidenten unverbrüchlich zuweist, ausdrücklich noch einmal rechtzeitig auf die existierenden grundgesetzlichen Mängel des ESM – Vertrages bezüglich der dort in den Art. 35 und 32 verankerten rechtsstaatswidrigen Straf- und Haftungslosigkeit vor der unumkehrbaren Ratifizierung des ESM – Vertrages nach dem Völkerrecht aufmerksam zu machen. Sowohl Art. 32 als auch Art. 35 des ESM – Vertrages unterlaufen die Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG und hebeln die unverbrüchlichen Rechtsbefehle der Art. 1 und 20 GG gegenüber den drei Gewalten in Gestalt des einfachen Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung unumkehrbar aus, ohne den Wortlaut des Bonner Grundgesetzes geändert zu haben.
Per FAX voraus erhielt der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck am 14.09.2012 den nachfolgenden Schriftsatz nebst den dort zitierten vier Expertisen:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sie haben mit Sicherheit nach gründlicher Prüfung bereits am 13.09.2012, nur einen Tag nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gemäß Art. 82 GG unterzeichnet.
Vorangegangen war unter anderem eine ausgiebige öffentliche Diskussion über die Zulässigkeit der Übertragung von Souveränitätsrechten an ein europäisches Exekutivorgan.
Die eigentliche Tragweite der Regelungen in den Artikeln 32 und 35 des ESM – Vertrages ist in dieser Diskussion viel zu kurz gekommen. Mit der Regelung der Straffreiheit für alle im Art. 35 genannten Personen und der Haftungsfreistellung für den ESM selbst und die für ihn handelnden Personen sind tragende Verfassungsgrundsätze des Bonner Grundgesetzes, die mit der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG absolut geschützt sind, außer Kraft gesetzt worden, ohne den Wortlaut der einschlägigen Artikel 1 und 20 GG sowie Art. 34 und 19 Abs. 4 GG zu ändern.
In der Anlage wird Ihnen die Expertise vom 13.09.2012 zu der Frage
„Verletzt der ESM – Vertrag in den Artikeln 32 und 35 tragende Verfassungsgrundgesetze des Bonner Grundgesetzes mit der Folge, dass der ESM-Vertrag ungültig ist?“
nebst den weiteren darin genannten Expertisen zunächst mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Es wird weiter gebeten zu prüfen, ob die Ausfertigung der von Ihnen bereits unterzeichneten Gesetze und die Verkündung im Bundesgesetzblatt zu unterbleiben hat, weil die betreffenden Gesetze nicht nach den Vorschriften des Bonner Grundgesetzes zustande gekommen sind.
In der Folge hätte dann die Ratifizierung des ESM – Vertrages mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel ebenfalls zu unterbleiben.
An dieser Stelle soll offen Kritik am Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.2012 geübt werden. Das Gericht hat sich erkennbar mit der Frage nach der Rechtswidrigkeit des ESM – Vertrages wegen der straf- und haftungsbefreienden Regelungen für die im Art. 35 ESM – Vertrag genannten Personen bzw. gemäß § 32 ESM – Vertrag den ESM selbst und die für ihn handelnden Personen nicht befasst.
Der von Ihnen vorzunehmende Gesetzgebungsakt in Gestalt der Unterzeichnung, der Ausfertigung und der Verkündung der Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist vergleichbar mit dem Verordnungs- und Gesetzgebungsakt des Reichspräsidenten von Hindenburg am 28.03.1933 und 23.03.1933, als dieser die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz bindend unterzeichnet hat. Auf diesen Zusammenhang ist in der gesamten öffentlichen Diskussion an keiner Stelle eingegangen worden.
Da mit dem völkerrechtlichen Inkrafttreten des ESM – Vertrages weitreichende Folgen wegen der Unumkehrbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages und der Aushebelung von tragenden mit der Ewigkeitsgarantie unverbrüchlich geschützten Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes eintreten, wird hiermit zeitgleich die öffentliche Diskussion über diese Vorgänge erneut eröffnet.
http://grundrechtepartei.de/den-bundespraesidenten-joachim-gauck-wegen-d...
Anlagen:
Expertisen zu den Fragen:
Verletzt der ESM – Vertrag in den Artikeln 32 und 35 tragende Verfassungsgrundgesetze des Bonner Grundgesetzes mit der Folge, dass der ESM-Vertrag ungültig ist?
Kann ein Finanzbeamter sicher sein, dass er für eine von ihm im Amt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland begangene Straftat nicht bestraft wird?
Ist der Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rechtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Straftatbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches?
Ist der bei Grundrechtsverletzungen vom Bonner Grundgesetz unverbrüchlich garantierte Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG gangbar oder fehlt seine Ausgestaltung in der Form von Organisations- und Ausführungsbestimmungen durch den einfachen Gesetzgeber?
insider
18. September 2012 - 22:55
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Deutscher Richterbund folgt Argumentation der Grundrechtepartei
Seit dem 18.09.2012 folgt der Deutsche Richterbund der Grundrechtepartei in ihrer Argumentation, dass nämlich der ESM - Vertrag keine Straflosigkeit und Haftungslosigkeit enthalten darf.
http://grundrechtepartei.de/den-bundespraesidenten-joachim-gauck-wegen-d...
(Beck-onine) Deutscher Richterbund: Handlungen des ESM und seiner Mitarbeiter müssen justiziabel sein Der Deutsche Richterbund (DRB) warnt davor, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen. Die Rettung von Euro, Mitgliedstaaten und Banken dürfe nicht dazu führen, dass wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts gestellt werde, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft werden könnten, so DRB-Vorsitzender Christoph Frank. Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre.
Frank: Uneingeschränkte Immunität nicht zu rechtfertigen
Das Bundesverfassungsgericht hat den ESM unter Auflagen gebilligt, ohne dabei näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen einzugehen (BeckRS 2012, 56667). «Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art», sagte Frank. «So genießen sein Eigentum und seine Vermögenswerte uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. Aber auch die Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität.» Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der offenbar auch auf die direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet werden solle, kaum zu rechtfertigen, erklärte Frank.
DRB: Handlungen des ESM und seiner Mitarbeiter müssen justiziabel sein
Der Richterbund fordert die Organe der Europäischen Union deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel werden. Es sei angesichts des vorgesehenen Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von Banken unabdingbar, «einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirms zu setzen», so Frank. Diese Normen müssten dann auch vor unabhängigen Europäischen Gerichten durchgesetzt werden können. Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken komme, könnte das schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs- oder Steuerrechts aufwerfen, Eigentumsrechte von Aktionären tangieren oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue ergeben, erklärte der DRB-Vorsitzende. «Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt werden können».
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 18. September 2012
http://beck-aktuell.beck.de/news/deutscher-richterbund-handlungen-des-es...
Otto Pardey (nicht überprüft)
11. November 2012 - 23:16
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In dem Willkuer-und
In dem Willkuer-und Verbrecherstaat Deutschland
ist die politische Justiz von jeher ein fester
Bestandteil dieses menschenverachtenden Systems.
Unter Demokratie-und Rechtsstaatlichkeit verstehen
diese scharotzende Politkasten,
sich im Rechts-und Linksfaschismus zu profilieren,
das Volk zu unterjochen als Wahlvieh bzw.
Lohnsklaven halten.
insider
16. Januar 2013 - 6:54
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Es wird nur beobachtet, aus sicherer Deckung.
An Primärquellen wagt sich so gut wie niemand heran, Sekundärquellen werden nahezu ohne ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen, in die Welt posaunt. Darauf baut sich dann Meinung auf, ob richte oder falsche oder gezielt verfälschende Grundlagen die Ursache sind, spielt für die Mehrzahl keine Rolle. Aus der sicheren Deckung heraus wird Meinung in die Welt geblasen, denn die Meinung ist ja angeblich so frei.
Was nützt jedoch Meinungsfreiheit, wenn alles auf falschen oder verfälschten Falten basiert, bzw. auf der Meinung anderer, die ebenfalls sich falschen oder verfälschten Grundlagen bedient haben und wenn denn dann noch Absicht dahinter steckt?
Die tatsächlichen Fakten werden auch hier immer wieder negiert, stattdessen wird ein Meinungspopanz aufgeblasen. Den Tätern nützt das übrigens ungemein, der Sache selbst schadet es bis zum St. Nimmerleinstag, denn aufgrund der von haus angelegten Dummheit trotz Bildungssystem, das Milliarden angeblich verschlingt, bleiben die Menschen in Deutschland relativ dumm und das ist wiederum so und icht anders gewollt. Dumme Menschen kann man viel besser führen, mit kleinen Steuergeschenken und sozialen Wohltaten. Immer wieder gehen diesen Rattenfängern Millionen Menschen auf den Leim anstatt sich zu fragen, wer verspricht mir da eigentlich was aus welchem Grund?
Ziel derer, die zwischen 1933 und 1945 den NS-Terror ausgeübt haben, war es, auch nach 1945 weiter zu machen, nur dann in einer anderen Erscheinungsform, aber weiter machen, wenn mit heiler Haut davon gekommen. Und davon gekommen sind die allermeisten, die dann in anderslautenden Organisationen mit wohlklingenden Namen aber gut durchstrukturiert bis heute ideologiefrei weiter gemacht haben und immer noch weiter machen, weil sie keiner lokalisiert und stoppt. Lieber wird in China und anderswo versucht etwas zu ändern und sich dort al Herrenmensch aufgespielt, der weiß was Grundrechte sind, wie sie wirken und gegen wen. Doch das alles sind Märchen, denn die Chinesen sind von Staats wegen nicht dumm, das System weiß sehr genau, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte nie als Abwehrrechte ihrer Bürger gegen den Staat und seine Institutionen realisiert hat.
Der Nazijurist Dr. Willi Geiger hat bereits 1941 in seiner Promotion "Die Rechtsstellung des Schriftleiters" postuliert, dass er dem Glauben widerspricht, dass die Grundrechte, die Menschenrechte vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Gleichzeitig hat er den pflichtbewussten Journalisten in die Pflicht genommen und geschrieben, dass von ihm im Konfliktfall mit dem Staat verlangt werden müssen, zwar nicht die Wahrheit zu verfälschen aber totzuschweigen.
Der Verbrecher saß dann nicht im Gefängnis der Alliierten, auchh wenn diese Promotionsschrift auf dem Index der verbotenen NS-Literatur nach 1945 stand, er wurde Referent im Bundesjustizministerium 1949 und durfte dort das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gegen die Wand fahren ganz in seinem ideologischen Sinne, nämlich den Schutz der Grundrechte systematisch aushebeln. Dann wurde er zum Richter am BGH und gleichzeitig am BverfG berufen, wo er dafür Sorge trug, dass alles so kam wie es kommen musste, um den Tätern des NS-Terrors, zu denen er als Sonderstaatsanwalt in Bamberg am Sondergericht 1939 zweifelsohne auch gehört hat, ein ideologiefreies Weitermachen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Gleichzeit diente es der Nachwuchsarbeit, denn man hat sich selbstverständlich bis heute mit geeigneten Nachwuchskräften umgeben und nicht mit Menschen, die wirklich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehen und dessen Inhalt verkörpern und in die Tat umgesetzt sehen wollen, weil es die beste Verfassung der Welt ist und zwar für die einzelnen Bürger wider die drei Gewalten, die nämlich unverbrüchlich an die unmittelbares Recht darstellenden unverletzlichen Grundrechte gebunden sind. ( Art. 1 Abs. 3 GG ).
Vielleicht schaut ja der eine oder andere sich mal die Seite der Grundrechtepartei an, dort kann er alles das, was ihm bisher unbekannt ist bezüglich Grundrechte, Grundgesetz, Wirkweise, pp. komprimiert nachlesen oder von Anfang an studieren.
Obwohl alle Staatsdiener gegenüber dem einzelnen Bürger in jeder Hinsicht eine Garantenpflicht haben, kommen sie dieser nicht nach. Sie verletzen trotzdem inflationär die Grundrechte, frei nach dem Motto, der Bürger kann ja klagen, wir leben doch in einem Rechtsstaat.
Was unterscheidet hier den Amtsträger eigentlich von einem dahergelaufenen Verbrecher, der nach dem gleichen Motto unterwegs ist, nämlich dass er den einzelnen Menschen beklaut oder betrügt oder verletzt, denn der Bürger hätte sich ja zur Wehr setzren können und es nicht zulassen müssen.
Seit 63 Jahren beschäftigen und bezahlen die Bundesbürger ihre eigenen Peiniger in Gestalt von Gesetzgeber ( Abgeordnete der Parteien oder Parteisoldaten ), vollziehender Gewalt ( Regierung, Beamte und Angestellte in den Behörden ) und Justiz ( Richter, usw. ) und lassen es quasi geräuschlos über sich ergehen, dass alle diese Garanten ihre Garantenpflichten vorsätzlich missbrauchen gegen den Bürger bis hin zu dessen bürgerlichen Tod zu Lebzeiten, weil als Mensch minderen Rechts betrachtet. Seit 1949 ist nämlich der gemeine Bundesbürger der Mensch minderen Rechts, denn natürlich konnte man nicht die gleichen Redewendungen des NS-Terrorregimes adaptieren oder die gleichen Mittel 1:1 anwenden,auch wenn man es gerne getan hätte oder heute noch immer tun würde. Denn es gibt sie noch, die Herrenmenschen in Deutschland, nur tagen sie keine "kackbraunen Uniformen" derzeit aber man erkennt sie, man muss nur wissen, nach was man schauen und hören muss.