Der ESM – Der Sprengsatz für den Euro und die EU

Als Reaktion auf die Überschuldungskrise einiger Euro-Länder haben die Regierungschefs aller EU-Länder Ende März beschlossen, die EU-Verträge zu ändern und eine spezielle Behörde, den ESM (irreführend „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ genannt) einzurichten, der überschuldeten Ländern, die am freien Markt keine Kredite mehr zu einigermaßen erträglichen Konditionen mehr erhalten, Kredite geben soll, für die die anderen Euro-Länder haften sollen. Dieses Dokument soll über diese geplanten Änderungen sowie deren verheerende Wirkung informieren.



Informationsdokument der Initiative „Nein zur Transferunion – Für stabiles Geld
Copyright 2011 (vorerst) by Bryan Hayes – Alle Rechte (vorerst) vorbehalten
Version 0.09 vom 22.08.2011

1. Was geplant ist

Als Reaktion auf die Überschuldungskrise einiger Euro-Länder haben die Regierungschefs aller EU-Länder Ende März beschlossen, die EU-Verträge zu ändern und eine spezielle Behörde, den ESM (irreführend „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ genannt) einzurichten, der überschuldeten Ländern, die am freien Markt keine Kredite mehr zu einigermaßen erträglichen Konditionen mehr erhalten, Kredite geben soll, für die die anderen Euro-Länder haften sollen.

Dieses Dokument [PDF] soll über diese geplanten Änderungen sowie deren verheerende Wirkung informieren.

Der ESM hat das Potential, nicht nur den Euro, sondern auch die EU zu zerstören, indem durch endlose, nicht legitimierte Zahlungen in erheblicher Höhe („Transferunion“) Hass und Zwietracht zwischen den Ländern geschürt und radikalen Parteien der Weg geebnet wird.

Der ESM muss daher unbedingt verhindert werden. Vollständig. Und jeglicher Ersatz ebenso.

1.1 Die Änderung der EU-Verträge

In Art. 125 der EU-Verträge (AEUV) ist festgelegt, dass kein EU-Land für die Schulden von anderen EU-Ländern haftet (die so genannte „no-bail-out-Klausel“):

„[…] Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein;[…]“

Diese nach wie vor verbindliche Vertragsklausel, die ein so genannter wesentlicher Vertragsbestandteil ist und deren strikte Einhaltung insbesondere die Deutschen Politiker den Einwohnern Deutschlands im Vorfeld der Einführung des Euro versprochen haben, soll nun aufgehoben werden und zwar durch eine raffinierte Ergänzung des Art. 136:

“Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitäts mechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.”

Die Wortwahl ist ausschließlich zur Täuschung der Bürger so gewählt worden. Warum dieses harte Urteil berechtigt ist, werden Sie im Folgenden erfahren. Die Formulierungen selbst sind so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe, auch als Gummiparagraphen bekannt. Bereits beim aktuellen Vorläufer des ESM, dem EFSF, haben die Politiker gezeigt, dass Sie nicht den geringsten Wert auf Einhaltung dieser bereits vereinbarten Regeln legen, es wurden de facto einfach Kredite in unfassbarer und völlig unnötiger Höhe ohne jede Sicherheiten vergeben.

Wie schon eben erwähnt, wird durch diese Ergänzung der EU-Verträge die strikte Festlegung, dass kein Staat für die Schulden anderer haften oder zahlt, de facto aufgehoben, denn durch den hierdurch eingerichteten ESM soll eben gerade diese Haftung für fremde Schulden ermöglicht werden.

Von äußerster Bedeutung ist hierbei das Einstimmigkeitserfordernis bei der Änderung der EU-Verträge. Nicht nur die Euro-Länder müssen dieser Änderung einstimmig zustimmen, sondern alle zurzeit 27 EU-Länder müssen zustimmen. Für eine Änderung reicht eine Entscheidung der Regierungen nicht, sondern die Parlamente müssen die entsprechenden Verträge ratifizieren.

Die Kehrseite dieser scharfen Regeln ist allerdings folgende: Jede Rückänderung unterliegt ebenfalls diesem Einstimmigkeitserfordernis. Und die Schuldnerländer werden solchen Rückänderungen niemals zustimmen.

1.2 Die Einführung des ESM

Der ESM soll eine EU-Behörde sein, die Kredite an Euro-Länder vergeben kann, für die jeweils anderen Euro-Länder haften. Die Einrichtung des ESM wird durch die oben erwähnte Ergänzung des Art. 136 autorisiert. Der ESM soll den bis 2013 befristeten EFSF-Fonds ablösen und auf unbeschränkte Zeit bestehen.

Der ESM wird weiter unten im Detail beschrieben.

1.3 Zeitplan

Am 25. März hat der EU-Rat (die 27 EU-Regierungen) die oben beschriebene Aufhebung der no-bail-out-Klausel beschlossen; ebenso hat man sich auf die Grundzüge des ESM geeinigt.

Zurzeit werden die entsprechenden ESM-Verträge ausgearbeitet.

Der weitere Zeitplan ist noch unklar, erste Hinweise gibt folgende Pressemitteilung des Bundestages: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_03/2011_132/02.html

D.h., nach der Sommerpause soll der Bundestag sich auf Druck der Bundesregierung zugunsten ausländischer Parteifunktionäre selbst teilweise entmachten und via ESM die Transferunion einführen.

2. Der ESM

2.1 Ziel des ESM

Vorgebliches Ziel des ESM ist die Versorgung von vorübergehend illiquiden Euro-Staaten (sowie ggf. weiteren EU-Staaten) mit günstigen Krediten.

2.2 Aufbau des ESM

Der ESM hat einen Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der Euro-Länder besteht, ein Direktorium mit je einem Mitglied aus den Euro-Ländern sowie einen geschäftsführenden Direktor, der vom Gouverneursrat berufen wird und der weder dem Gouverneursrat noch dem Direktorium angehört.

Daneben gibt es die eigentlichen Mitarbeiter des ESM.

2.3 Grundkapital

Das Grundkapital beträgt anfangs 700 Milliarden Euro, davon müssen 80 Milliarden Euro einbezahlt werden (es gibt aber bereits Forderungen, diese Summe auf 1.500 Milliarden Euro zu erhöhen).

Die Anteile am Grundkapital werden nach dem gleichen Schlüssel wie bei der EZB gehalten, wobei allerdings nur die Euro-Länder berücksichtigt werden, d.h., Deutschland hat ca. 27% und muss dementsprechend ca. 22 Milliarden Euro einzahlen.

Die restlichen 620 Milliarden Euro werden als abrufbares Eigenkapital bezeichnet, sie können durch entsprechenden Beschluss zur Einzahlung fällig werden und zwar innerhalb von 7 Tagen nach Beschluss.

Solche Beschlüsse kann das Direktorium mit einfacher Mehrheit fassen.

Auf diese Weise können erhebliche Zahlungsverpflichtungen des Bundes am Bundestag vorbei ausgelöst werden, der Bundestag verliert auf diese Weise seine Budgethoheit und wird teilweise entmachtet.

2.4 Zentrale Entscheidungen

U.a. folgende Entscheidungen müssen einstimmig fallen:

  • Änderung des Grundkapitals
  • Die maximal vergebbare Kreditsumme
  • Die Vergabe von Krediten

Damit hat jedes Euro-Land implizit ein Veto-Recht bzgl. dieser zentralen Fragen, jedenfalls pro Forma.

Dass dieses Veto-Recht in der Praxis nicht viel Wert ist, wird unten genauer erläutert.

2.5 Wenn ein Staat sein Grundkapital nicht einzahlt

Dann müssen die anderen Staaten diesen Anteil einzahlen. Im Extremfall trägt also der letzte willige und noch nicht insolvente Staat die gesamte Last und das gesamte Risiko (abzüglich der bereits von den anderen Staaten geleisteten Einlage).

Wie bereits ausgeführt, wird das eingezahlte Grundkapital immer dann erhöht, wenn Verluste entstanden sind und/oder das Kreditvergabevolumen gesteigert werden soll.

Im Extremfall könnte es passieren, dass Deutschland zusätzlich zu einer Anfangseinlage von 22 Milliarden Euro weitere 620 Milliarden Euro leisten muss und zwar dann, wenn diverse weitere Länder insolvent werden und aus diesem Grunde keine Einlage mehr leisten und wenn sich alle anderen Ländern weigern, ihre Einlage zu leisten. Dieser Extremfall ist zwar unwahrscheinlich, aber die Hälfte dieser Summe ist durchaus wahrscheinlich, es reicht, wenn einige große Länder insolvent werden und in diesem Zuge das eingezahlte Kapital erhöht werden soll.

2.6 Kreditvergabe / Kriterien für die Kreditvergabe

Kredite werden nach einstimmigen Beschluss vergeben; hierbei sind die Kredite denen des ebenfalls einzubindenden IWF gegenüber nachrangig, aber ansonsten allen anderen Krediten gegenüber gleichgestellt.

Der ursprüngliche Vertragsentwurf sah vor, dass die ESM-Kredite nur denen des IWF gegenüber nachrangig sein sollten, aber ansonsten Vorrang vor allen anderen Krediten haben sollten. Eine solche Regelung ist für Notfall-Kredite üblich und zwingend notwendig, um die Steuerzahler für den Fall der Insolvenz zu schützen.

Der Verzicht auf die Vorrangigkeit bedeutet, dass es im Falle eines Schuldenschnitts zu Verlusten kommen wird. Ist dies also bereits bei Kreditvergabe abzusehen – und das ist es eigentlich immer, sonst würden ESM-Kredite ja gar nicht in Erwägung gezogen – so handelt es sich bei der Kreditvergabe bereits de facto um Veruntreuung von Steuergeldern.

Eben wurde erwähnt, dass die ESM-Kredite ursprünglich Vorrang vor anderen Krediten (außer denen des IWF) haben sollen. Dies hört sich für die Steuerzahler zwar zunächst gut an, führt aber zu folgendem, extrem schwerwiegenden Problem, falls nicht alles optimal läuft und der Kreditnehmer-Staat innerhalb weniger Jahre seine Finanzen in Ordnung bringt und alles fristgerecht zurückzahlt:

Welcher private Kreditgeber würde einem Staat (oder sonstigem Kreditnehmer) Geld leihen, wenn er im Falle einer partiellen Insolvenz damit rechnen müsste, dass er nicht nur einen Teil, sondern die ganze Summe verlieren würde (da bei einem Schuldenschnitt seine Kredite nachrangig behandelt werden), wenn der Kreditnehmer insolvent wird? Antwort: Keiner.

Die Folge hiervon ist, dass de facto keine allmähliche Umschichtung von ESM-Krediten auf private Kredite stattfinden würde. Solange ESM-Kredite (oder EFSF-Kredite etc.) vorrangig behandelt werden würden, wird das Land quasi zwangsläufig alle Kredite durch den ESM erhalten müssen oder insolvent werden.

Dementsprechend gibt es einen großen Anreiz für die Politiker, den privaten Kreditgeber dann doch rechtswidrig eine Garantie für die Rückzahlung zu geben, damit uninformierte Wähler den irreführenden Eindruck erhalten, dass der Anteil der privaten Kreditgeber steigt und das ESM-Kreditvolumen zurückgeht. In Wahrheit läge die vollständige Haftung aber immer noch beim Steuerzahler.

Egal, wie man es also gestaltet, für die Steuerzahler der haftenden Länder ist es immer eine Katastrophe.

Aus Sicht des Pleitelandes ist der ESM damit nur noch eine mögliche Geldquelle unter vielen, er hat aber den großen Vorteil, politisch erpressbar zu sein und (relativ) günstige Zinsen zu bieten, was unweigerlich zu einer hohen Nachfrage nach ESM-Krediten führen wird, wodurch die haftenden Länder ein immer höheres Verlustrisiko tragen müssen.

Laut ESM-Vertrag dürfen Kredite eigentlich nur vergeben werden, wenn die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet wäre und wenn das Kreditnehmerland sich glaubhaft verpflichtet, strikte wirtschafts- und vor allem finanzpolitische Vorgaben einzuhalten.

Die bisherige Vergabe von Krediten vor dem ESM hat gezeigt, dass sich die Euro-Regierungen nicht nur in keiner Weise an diese Kriterien gehalten haben, sondern dass auch noch die Kreditsumme ein Vielfaches höher war, als es zu rechtfertigen gewesen wäre.

Nicht nur war in Wirklichkeit bisher nie die „Stabilität der Euro-Zone als Ganzes gefährdet” (ganz im Gegenteil wird ja die Stabilität gerade durch solche Kredite/Transfers gefährdet), sondern es wurde ohne jeden Grund den jeweiligen Staaten praktisch die gesamte Finanzierung der nächsten Jahre abgenommen, statt sie einfach auf ein striktes Verschuldungsverbot zu verpflichten und ihnen einen Zahlungsaufschub von maximal 1-2 Monaten zu ermöglichen. Diese 1-2 Monate reichen, um die Ausgabenhöhen den Einnahmen anzupassen und somit das Verschuldungsverbot einzuhalten. Statt z.B. 78 Milliarden Euro für Portugal hätten auch 0 bis ca. 2 Milliarden Euro gereicht.

Insofern muss man konstatieren, dass es gar keine echten Kriterien gibt, schon gar keine scharfen oder strikten, sondern dass in vollkommen inkompetenter Weise willkürlich und ohne jede Rücksicht auf die eigentlich Haftenden, nämlich die Bürger, entschieden wird.

Und es gibt nicht den geringsten Grund, anzunehmen, dass sich dies nach Einführung des ESM ändern würde. Ganz im Gegenteil zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass Entscheidungen vollkommen willkürlich, planlos und chaotisch getroffen werden, ohne jede echte Möglichkeit einer Voraussage.

2.7 Kreditaufnahme

Der ESM verleiht nicht das eingezahlte Eigenkapital, sondern nimmt am Markt Kredite auf, emittiert also de facto Euro-Bonds, d.h., Anleihen, für die alle Anteilseigner des ESM haften.

Wobei es aufgrund der Nachschusspflichten im Falle von Verlusten des ESM es unterm Strich so ist, dass die Haftung für die Rückzahlung dieser aufgenommenen Kredite bei den finanziell stärksten Staaten, insbesondere also Deutschland, liegt. So jedenfalls sehen es die Kreditgeber und genauso wird es aufgrund der ESM-Verträge kommen.

2.8 Eingenommene Zinsen

Die Länder, die Kredite des ESM erhalten, müssen dafür Zinsen zahlen. An sich sollte man meinen, dass dieses Geld den Anteilseignern des ESM zufließt, sozusagen als Dividende, zumal ja alle Anteilseigner das Geld für ihre Anteile aufgrund von eigener Überschuldung vorher gegen Zinsen leihen müssen.

Eine solche Auszahlung scheint aber nicht geplant zu sein, das Geld bleibt beim ESM und wird wohl auch verwendet, um die erwarteten Verluste zu tragen sowie die unnötig komplexe und teure eigene Organisation zu bezahlen.

2.9 Wenn ein vergebener Kredit nicht zurückgezahlt wird

Dann muss er abgeschrieben werden. Diese Abschreibungen vermindern das Eigenkapital, welches daraufhin sofort wieder aufgefüllt werden muss, d.h., die Anteilseigner müssen entsprechendes Kapital nachschießen.

Diese Regelung ist es hauptsächlich, der die Haftung – und Zahlung – für fremde Schulden implementiert (denkbar wäre ja auch, diese Nicht-Zahlung an die Kreditgeber des ESM weiterzureichen, d.h., die aufgenommenen Kredite einfach um den Verlustbetrag zu kürzen, aber das ist eine komplexere Diskussion, die jetzt hier nicht geführt werden soll).

2.10 Austritt aus dem ESM

Eine Austrittsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

2.11 Herabsetzung des Kapitals

Dies ist anscheinend nicht direkt vorgesehen, es werden nur Modalitäten einer Kapitalerhöhung beschrieben.

2.12 Immunität

Sowohl der ESM als Institution als auch das ganze Personal sollen eine umfassende Immunität genießen.

Diese Klausel spricht für sich selbst, hier sollen neofeudale Zustände hergestellt werden, der ESM soll über dem Recht und außerhalb jeglicher Kontrolle und Überprüfung stehen.

2.13 Parlamentsvorbehalt

Die Fraktionen der CDU, CSU und FDP haben einen Parlamentsvorbehalt gefordert und zwar insbesondere bzgl. aller Auszahlungen (Kreditvergaben) des ESM. D.h., es soll Auszahlungen des ESM nur geben, wenn der Bundestag vorher zugestimmt hat.

Ein solcher Vorbehalt ist von der Bundesregierung entgegen der klaren Vorgabe des Bundestages ausdrücklich nicht beschlossen worden und auch nicht Bestandteil des ESM-Vertragsentwurfs.

Indirekt könnte allerdings ein solcher Vorbehalt de facto wirksam werden und zwar falls der Bundestag eine Regelung durchsetzt, die dem von Deutschland abgeordneten ESM-Gouvaneursratmitglied es zur zwingenden Vorschrift macht, gemäß einer vorherigen Abstimmung des Bundestages im ESM abzustimmen.

Dadurch dass das Parlament aber nicht in die vorherigen Beratungen eingebunden wäre sowie aufgrund des eventuellen Zeitdrucks muss man fordern, dass ein explizierter Parlamentsvorbehalt zwingend Bestandteil des ESM-Vertrages sein sollte (falls er doch zustande käme) und zwar inkl. Fristenregelungen, die dem Bundestag genügend Zeit (4 Wochen oder mehr pro 10 Milliarden Euro) geben, um sich zu beraten und zu informieren.

2.14 Unabhängige Kontrolle des ESM

Derartiges ist in keiner Weise vorgesehen, die Bürger haben de facto nicht die geringste Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob der ESM vertragsgemäß gehandelt hat.

Und schon gar nicht ist eine persönliche Haftung der Entscheider vorgesehen, ganz im Gegenteil sollen diese Immunität genießen.

3 Beurteilung des ESM

3.1 Die Regelmechanismen des ESM

Wenn Dinge aus dem Ruder laufen, so wird man meist versuchen, durch geeignete Gegenmaßnahmen das aus dem Ruder gelaufene wieder in einen vernünftigen Bereich zu bringen, und zwar idealerweise vollautomatisch, ohne manuelle Intervention.

Beispiele hierfür aus der Technik gibt es in Hülle und Fülle, z.B. den Tempomaten. Dieser drosselt die Motorleistung, wenn das Auto zu schnell geworden ist, und steigert die Motorleistung, wenn das Auto zu langsam geworden ist. Ähnliches gilt für Thermostatventile.

In der Ökonomie wirkt – an sich – bei der Kreditvergabe ebenfalls eine Automatik: Für je unwahrscheinlicher potentielle Kreditgeber die fristgerechte und vollständige Rückzahlung halten, desto höhere Zinsen verlangen sie oder sind ggf. gar nicht mehr bereit, Kredite zu vergeben. Dieser Mechanismus, der ohne irgendwelche Intervention von Bürokraten oder Politikern wirkt, wirkt automatisch einer Überschuldung entgegen.

Das Kernelement einer solchen guten, funktionierenden Regelung ist immer eine sogenannte negative Rückkopplung, d.h., die zu regelnde Größe wird durch einen umgekehrt (negativ) wirkenden Einfluss wieder in einen vernünftigen Bereich gebracht.

[Die ursprünglichen EU- und Euro-Verträge haben daher aus genau diesem guten Grund entsprechende Klauseln beinhaltet (noch sind sie da und eigentlich – formal – rechtsgültig), die einen Teil eines solchen Regelmechanismus beinhalten.]

Der ESM aber implementiert etwas ganz anderes, nämlich eine positive Rückkopplung. Ein Beispiel hierfür wäre ein Tempomat, der, wenn das Auto zu schnell geworden ist, einfach noch mehr Gas gibt. Oder eine Feuerwehr, die nicht mit Wasser, sondern mit Benzin versucht zu löschen. Oder stellen Sie sich als Fahrradfahrer vor, Sie sind etwas nach links von der Ideallinie abgedriftet und jetzt etwas nach rechts lenken müssten, um diesen Fehler zu korrigieren; stattdessen lenken Sie aber absichtlich noch mehr nach links, genau in den Gegenverkehr hinein… wer würde so etwas vorsätzlich tun?

Offensichtlich würde jeder (angehende) Ingenieur, der mit solchen Vorschlägen wie oben käme, sofort durch jede Prüfung fallen bzw. gefeuert und ggf. strafrechtlich angeklagt werden.

Nur im Bereich der Politik gilt solche elementare Vernunft nicht, dort folgt auf einen Wahnsinn (u.a. maßlose, grundlose und vorsätzliche Überschuldung über X Jahre hinweg) häufig sogleich als angebliche Gegenmaßnahme der nächste, noch schlimmere Wahnsinn, hier konkret als ESM statt einfach endlich weniger Geld auszugeben.

Pro forma gibt der ESM natürlich nicht an, einen solch strohdummen Mechanismus zu implementieren, sondern gibt vor, dass Kredite nur für beschränkte Zeit vergeben werden und dass es gleichzeitig scharfe, zwingende Auflagen gäbe, die eben eine pünktliche und vollständige Rückzahlung sicherstellen sollen. Es soll hier nicht bestritten werden, dass eine solche Vorgehensweise funktionieren kann; es hat in der Menschheitsgeschichte durchaus einige (wenige) erfolgreiche Beispiele für solche Vorgehensweisen gegeben.

Der Knackpunkt ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit für solche günstigen Fälle nahezu 0% ist und dass die Regularien des ESM in allen sonstigen Fällen verheerende Wirkungen haben, die dem Feuerlöschen mit Benzin entsprechen.

Im Einzelnen:

Einen Kredit des ESM erhält ein überschuldetes Land offensichtlich (wenn man die bisherige Vorgehensweise beim Vorläufer EFSF anschaut) völlig problemlos und zwar zu günstigen Konditionen, die deutlich unter Marktkonditionen liegen. Es reicht, dort einen Antrag zu stellen, etwas Panik zu schüren, ein paar Leute auf die Straße zu schicken, und schon gibt es Geld im Überfluss, konkret das zigfache dessen, was erforderlich wäre, um dem Land ein paar Monate Zeit zu geben, eine vernünftige Finanzpolitik zu beschließen und umzusetzen. Der normale Rückkopplungsmechanismus, nämlich die steigenden Zinsen bei zunehmender Überschuldung, wird also durch den ESM ausgeschaltet. Der Zinssatz ist ab einer bestimmten Überschuldung mehr oder minder konstant und verleitet dadurch zu höherer Kreditaufnahme statt zu niedrigerer.

Ein weiteres, sehr großes Problem ist die Tatsache, dass hinter dem ESM die Euro-Länder sowie die EU-Kommission stecken und zwar deshalb, weil diese in – aus Sicht der Kreditnehmerländer – geradezu optimaler Weise erpressbar sind.

Wenn Sie z.B. auf einem Flohmarkt ein paar Artikel verkaufen wollen und niemand kauft etwas, so ist das für Sie zwar ärgerlich, aber sie können niemanden konkret verantwortlich machen oder gar zwingen, ihre Artikel zu kaufen. Ähnliches gilt, wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, Sie können etliche Verwandte, Bekannte, Banken etc. fragen, aber, wenn Ihnen niemand einen Kredit geben möchte oder nur zu sehr hohen Zinsen, können Sie diese nicht zwingen und auch nicht wirklich verantwortlich machen. Das ist der sehr große Vorteil des (in gewisser Hinsicht anonymen) Marktes.

Ganz anders die Beziehung zwischen dem Kreditnehmerland und dem ESM. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, insbesondere für manche Politiker, die von eigener Unfähigkeit ablenken wollen, die anderen Euro-Länder bzw. die EU als Sündenbock hinzustellen („Weil Frau Merkel die ESM-Kredite nicht freigeben will, werden wir keine Renten auszahlen können“, „Die Scheiß-EU will uns kaputtmachen“, „Die wollen uns Kaputtsparen, nur damit wir ihre Banken retten“ usw.).

Der IWF, dem genau dies praktisch jedes Mal passiert, ist hierbei insofern nicht vergleichbar, weil diese Organisation von den Anteilseignern her viel breiter aufgestellt ist und auch ihren Hauptsitz weit weg hat; auch sind die dortigen Mitarbeiter/innen eher als fachlich kompetente „harte Hunde“ bekannt, die sich nicht so schnell beeindrucken lassen. Auch sind die USA als Hauptanteilseigner wenig erpressbar.

Realistisch gesehen ist dieses Erpressungspotential äußerst real und sehr groß. Praktisch wird sich dem keine Euro-Land-Regierung entziehen können und am allerwenigsten die Deutsche.

Die aktuellen Entwicklungen bestätigen diese Befürchtungen auf das Schlimmste.

Auf noch einen Aspekt muss hingewiesen werden: Je mehr Kredite ein Land via ESM (bzw. EFSF oder direkt oder via EZB) erhalten hat, desto größer wird sein Erpressungspotential gegenüber den anderen Ländern. Denn es kann ja jederzeit damit drohen, doch die Insolvenz anzumelden, wenn nicht sofort frisches Geld fließt.

Und zuletzt muss noch der Punkt beleuchtet werden, inwieweit der ESM eigentlich worst-case-Szenarien berücksichtigt und wie er in solchen Fällen wirkt.

Ein worst-case-Szenario lautet, dass es auf einem in einem Land, welches bereits am ESM-Tropf hängt, ein bösartiges quasi-Komplott zwischen den Politikern des Landes und weiteren Interessengruppen ins Leben gerufen wird, mit dem Ziel, die anderen Länder möglichst viel zahlen zu lassen. Diese Leute könnten spielend – auf diversen Klaviaturen spielend (Demos, Streuen von Panikgerüchten, direkte Einflussnahme etc. etc.) – ein raffiniertes Spiel mit den anderen Ländern spielen, um möglichst viel Geld aus diesen herauszupressen.

Die Regularien des ESM bieten unterm Strich keine echte Handhabe gegen ein solch kriminelles Vorgehen, ganz im Gegenteil wird das Erpressungspotential dieses Landes ja immer größer, je mehr ESM-Kredite es bereits erhalten hat.

3.2 Teilweise Entmachtung der Parlamente

Da die Entscheidungen des ESM die Übernahme von Bürgschaften in dramatischer Höhe umfassen und diese zudem tendenziell sehr schnell fallen (müssen?) und keine explizite Einbindung der nationalen Parlamente vorgesehen ist, werden diese de facto bzgl. ihres Königsrechts, der Bestimmung der Budgethöhe, teilweise entmachtet.

Selbst wenn sie es pro Forma schaffen, Einfluss auf die Entscheidungen des ESM zu nehmen zu können, muss man konstatieren, dass sie dies höchstwahrscheinlich nicht im positiven Sinne (= Kredite ablehnen) tun werden, weil ihnen durch im Vorfeld verbreitete Horrorszenarien („der Euro würde crashen“, „das Nehmerland XY würde uns das nie verzeihen, es würde wegen uns Bankrott gehen“ usw.) so viel Druck gemacht werden würde, dass sie in der Praxis immer einer Kreditvergabe zustimmen würden.

Die bisherige fast-nicht-Einbindung des Bundestages sowohl in die Verhandlungen zum ESM sowie bzgl. der bisherigen Kreditvergaben lassen das Schlimmste vermuten, nämlich dass der Bundestag in keiner Weise tatsächlich eingebunden werden wird und zwar deshalb, weil seine Mitglieder dies auch gar nicht wollen.

3.3 Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

Der ESM-Vertrag hat de facto Gesetzeskraft, dementsprechend muss er auch guten und anerkannten Gesetzgebungsgrundsätzen genügen:

  • Der Vertrag muss geeignet sein, die (eigentlichen) Ziele zu erreichen
  • Der Vertrag muss notwendig sein, die (eigentlichen) Ziele zu erreichen, d.h., es darf keine einfachere und weniger einschneidende Maßnahme denkbar sein, die ebenfalls die (eigentlichen) Ziele erreichen würden

Weder trifft das eine noch das andere zu, der ESM ist in keiner Weise geeignet, das Ziel zuverlässig zu erreichen, ganz im Gegenteil verschlimmert in den meisten Fällen die Situation nur (im Idealfall würde der ESM sein Ziel erfüllen, aber gerade solche Idealbedingungen liegen bei Kreditvergabe des ESM eben nicht vor, sonst wären sie ja auch gar in Erwägung gezogen worden).

Und notwendig ist der ESM auch nicht, siehe z.B. die vielfach besseren Ansätze, die in einem der folgenden Kapitel vorgestellt werden und die tatsächlich funktionieren würden.

Der ESM-Vertrag wäre allein aus diesen Gründen nichtig und rückwirkend aufzuheben.

Das ist aber noch nicht alles. Ein weiterer Grundsatz ist nämlich durch den ESM ausgehebelt, nämlich der Grundsatz, dass alle zwangsweisen Ausgaben (wie z.B. Steuern oder hier die Überweisungen an den ESM) auch von denen beeinflusst werden können müssen, die diese Zahlungen leisten sollen/müssen („no taxation without representation“). Bedingt durch den ESM können nämlich – auch sehr plötzlich und in dramatischer Höhe – Zahlungen fällig werden, auf deren Entstehung die Zahlenden keinen Einfluss haben. Konkret können Zahlungen fällig werden, weil in einem anderen Land Parteifunktionäre vorsätzlich Misswirtschaft betreiben und zusätzlich beschließen, das Land teilweise Bankrott gehen zu lassen und keine weiteren Kapitaleinzahlungen an den ESM zu leisten.

3.4 Weitere Gefahren

Die EU-Kommission sowie das EU-Parlament werden bisher fast ausschließlich durch direkte Überweisungen aus den EU-Ländern finanziert. Da dies den Mitgliedern der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie der EU-Bürokratie zuwenig und auch zu mühsam ist, gibt es bereits erste Wortmeldungen, die fordern, dass man auch Kredite aufnehmen möchte, um auch hier auf dieser Ebene oberhalb der Staatsebene ein massive Verschuldung (Überschuldung) anzusteuern. Wie üblich werden dabei bestimmte Projekte als Scheingründe vorgeschoben (konkret: Alternative Energieerzeugung und -verteilung), von denen man annimmt, dass diese eine gewisse Zustimmung bei den Bürgern erfahren.

Es besteht die akute Gefahr, dass der ESM in Zukunft eine Hauptquelle zur Finanzierung von vielen Milliarden weiteren EU-Ausgaben sein wird. Die zwangsläufige Folge wird eine Überschuldung auch der EU selbst sein.

Dies muss unter allen Umständen verhindert werden. In keinem Falle darf die EU Kredite aufnehmen dürfen, weder über den ESM noch auf anderem Wege.

3.5 Projektion der Kreditvergabe

Da es für die Politiker von (potentiellen) Nehmerländern äußerst attraktiv ist, ESM-Kredite zu erhalten, statt diese mühsam auf dem Markt einzuwerben, wird die Zahl der Nehmerländer zwangsläufig steigen.

Je mehr Nehmerländer es gibt, oder solche, die sich überlegen, zu Nehmerländern zu werden, desto höher wird der Anteil derjenigen im ESM und in der EU sein, die die Kreditvergabe positiv sehen und die alle Auflagen möglichst unscharf und harmlos gestalten wollen.

Es sollen jetzt hier keine Länder genannt werden, jede/r Leser/in ist selbst aufgerufen, sich die entsprechenden Zahlen herauszusuchen und Vermutungen darüber anzustellen, welche Länder wohl als nächstes kommen werden; siehe auch den Artikel (Hinweis am Ende dieses Dokumentes) von Herrn Walter Strack zu diesem Thema.

Innerhalb weniger Jahre werden aufgrund dieser katastrophalen Mechanismen die meisten Euro-Länder am Kredittropf des ESM hängen.

Eine wahrhaft krankhafte Perversion des europäischen Gedankens. Es wird ein Wettbewerb eintreten darum, wer die meisten Kredite zulasten der anderen erhält.

Selbstverständlich werden auch keine Kredite zurückgezahlt, sondern – genau wie auch die letzten Jahrzehnte – werden die Kreditsummen immer weiter erhöht werden.

3.6 Ökonomische Folgen

Perspektivisch wird der ESM dazu führen, dass einige wenige Geberländer die vorsätzlich herbeigeführten Defizite einem Großteil der Euro-Länder finanzieren werden. Und zwar auf unbeschränkte Zeit. Und ohne eine realistische Möglichkeit, dies zu beenden, jedenfalls solange die Verträge nicht aufgekündigt werden.

Diese Finanzierung wird nicht in der Weise erfolgen, dass direkt Gelder überwiesen werden, so wie es ehrlicherweise geschehen sollte (wie z.B. beim Länderfinanzausgleich), damit jeder sehen kann, wer wie viel vom wem erhält.

Sondern das Geld wird „gedruckt“, aus dem Nichts geschaffen von den Banken, bei den der ESM die Kredite aufnimmt, deren Gelder dann weitergereicht werden. Diese Banken erhalten dann noch Zinsen, die de facto natürlich ebenfalls durch Kredite „bezahlt“ werden (für die Banken ist dies ein quasi risiko-loses Zusatzgeschäft, die Zinsen eine leistungsloser Verdienst (wie jetzt übrigens auch)).

Bluten werden die Bürger der Euro-Zone und zwar durch die mit dem Gelddrucken einhergehende, höhere Teuerung, die zu einem Kaufkraftentzug (Inflationssteuer) führt und außerdem fast alle in eine höhere Steuerquote hineindrückt, d.h., perverserweise wird auf diese Weise den schuldigen Politikern noch mehr Geld zugeschanzt.

Als Größenordnung der Defizite, die von Finnland, Deutschland etc. zu finanzieren wäre, kann man mit ca. 300 Milliarden Euro pro Jahr rechnen, nach Ausüben von einigem Druck vielleicht 250 Milliarden Euro.

Da die Nehmerländer beim ESM de facto als Haftende ausfallen, teilen sich die wenigen nicht-Nehmerländer dann das Risiko, Deutschland vermutlich mehr als 50%.

Aufgrund der Inflationssteuer, die von allen getragen wird, wird zwar die Belastung für Deutschland nicht so hoch sein, außer, es muss Geld in den ESM nachgeschossen werden, dieses müsste nämlich bei ehrlicher Vorgehensweise direkt aus Steuergeldern bezahlt werden. Man muss aber ehrlicherweise sagen, dass alle Zahlenspiele dieser Art sehr schwierig durchzuführen sind; in der Praxis ist es bisher aber immer schlimmer gekommen, als es selbst die größten Kritiker geahnt haben.

4 Verhinderung von Geldsystem-basierten Krisen

In diesem Abschnitt werden kurz Lösungsansätze vorgestellt, die wirksam Überschuldungskrisen sowie sonstige Geldsystem-/Notenbank-/Finanzbranchen-basierte Krisen verhindern oder zumindest um 2 bis 3 Größenordnungen verkleinern würden.

4.1 Verbot jeglicher Verschuldung von Staatshaushalten

Da es nicht einen einzigen Grund für die Verschuldung von Staatshaushalten gibt, muss ein entsprechendes, unabänderbares Verbot sofort in alle Verfassungen aufgenommen werden und zwar mit einem direkten, aufschiebenden und kostenlosen Klagerecht für jeden Einwohner. Dieses Verbot muss für alle Staatshaushalte gelten, von der kommunalen Ebene bis zur EU.

Eine solche Klausel muss es vorsehen, dass nicht nur keine Verschuldung zulässig ist, sondern dass ein Überschuss von z.B. 4% entsteht, der angespart wird, um bei zeitweilig geringeren Einnahmen die Ausgaben finanzieren zu können.

Um Bilanzierungstricks via Schattenhaushalte etc. zu verhindern, muss außerdem eine vollständige, korrekte Bilanzierung, analog zum Konzernbilanzrecht, vorgeschrieben werden, damit die Politiker nicht heimlich Schulden woanders entstehen lassen können.

Jeder Verstoß gegen dieses Verbot muss sofort und streng bestraft werden, mindestens durch sofortige Amtsenthebung sowie persönliche, gemeinschaftliche und unbeschränkte Haftung für alle Schäden. Auch der Versuch muss strafbar sein.

Dieses Verbot alleine hätte die Staats-Überschuldungskrise sicher verhindert.

4.2 Bessere Eigenkapitalvorschriften für Banken etc.

Ein wesentliches Problem der aktuellen Überschuldungskrise liegt im Erpressungspotential der Banken gegenüber den Politikern bzw. Steuerzahlern: Sie drohen mit einer unkalkulierbaren Kettenreaktion, sollte eine wesentliche Bank insolvent werden.

Diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, allerdings ist die Drohung maßgeblich taktisch motiviert; auch könnte die Politik sehr wohl im Falle einer Insolvenz durch gezielte, punktuelle Maßnahmen eingreifen, um bestimmte Gruppen oder Unternehmen mit Steuerzahlergeld zu stützen oder zu beschenken.

Eine Lösung im Sinne der Bürger muss aber natürlich fundamental anders aussehen, es müssen Regularien her, die von Grund auf solche Kettenreaktionen ausschließen oder zumindest extrem unwahrscheinlich machen.

Im Ingenieurswesen existieren verschiedene Vorgehensweisen oder gar Vorschriften, um die Ausbreitung von Schäden oder Problemen zu verhindern, z.B. Schotten bei Schiffen oder Brandschutztüren/-abschnitte bei Bauten. Es ist überfällig, dieses Maß an Professionalität endlich auch in der Finanzbranche einzuführen.

Der Schlüssel hierfür sind die Eigenkapitalvorschriften: Alle vergebenen Kredite müssen entweder deutlich übersichert werden (min. 130%, wie das z.B. bei normalen Hypothekenkrediten in Deutschland der Fall ist) oder durch Eigenkapital gedeckt sein; letzteres muss z.B. für den Fall von Kredite an Staaten („Kauf von Staatsanleihen“) zwingend vorgeschrieben sein. Die Deckung muss mindestens 50% betragen. Und nicht 0%, wie das jetzt z.T. der Fall ist.

Der Wert von Sicherheiten (Hypotheken etc.) muss ermittelt werden als Minimum des Jahresendwertes der letzten 5 Jahre sowie der Prognose der nächsten 3 Jahren, damit keine Überbewertung möglich ist.

4.3 Trennung des Eigenhandels („Investmentbanking“) der Banken von der normalen Kreditvergabe

Ein maßgeblicher Grund für das Erpressungspotential der Banken liegt darin begründet, dass eine Insolvenz auch Verluste der Einlagen der Bürger sowie Probleme und Verzögerungen bei der Kreditvergabe an Bürger und Unternehmen nach sich ziehen könnte/würde.

Dieses – letztlich vorübergehende, aber dennoch sehr ärgerliche – Problem könnte man auf relativ einfache Weise verhindern, indem man Unternehmen verbietet, gleichzeitig das Geschäft der normalen Kreditvergabe an Privatpersonen und (produktive) Unternehmen und einen Eigenhandel bzw. die Kreditvergabe an Staaten zu betreiben.

4.4 Verbot der Geldschöpfung aus dem Nichts

Die Geldschöpfung aus dem Nichts muss verboten werden, d.h., die Mindestreserve muss 100% betragen (alle vergebenen Kredite werden aus Eigenkapital oder aus vorher einbezahlten Einlagen finanziert), es gibt keine Notenbankkredite und die Notenbanken dürfen keine Staatsanleihen ankaufen.

4.5 Festlegung der max. Budgethöhe durch Volksentscheide

Die maximale Höhe aller Staatshaushalte sollte ausschließlich vorab durch Volksentscheide festgelegt werden. (Um zu große Änderungen zu vermeiden, könnte man statt der absoluten Höhe nur über die Änderung abstimmen lassen).

Eine solche Abstimmung erzeugt automatisch einen hohen Konsens und eine hohe Legitimation für das Budget und den damit einhergehenden Steuern sowie Ausgaben, in einer Weise, wie das Politiker alleine nie könnten. Insbesondere werden überhöhte Ausgaben relativ sicher verhindert.

5 Fazit

Der ESM ist eine katastrophale Einrichtung, die in praktisch jeder Hinsicht gegen alle Verträge, das Grundgesetz Deutschlands, gegen alle Grundsätze guten Handelns und Wirtschaftens verstößt, eine Einrichtung, die die Budgethoheit des Bundestages aushebelt, die die Überschuldung der Kreditnehmerländer immer weiter steigern wird, die geeignet ist, Erpressung zum Tagesgeschäft in der Euro-Zone zu machen, usw. usw.

Der ESM ist ein Faustschlag ins Gesicht aller EU-Bürger, eine arrogante Verhöhnung des gesunden Menschenverstandes, und vor allem der ehrlichen, hart arbeitenden Menschen, auf deren Rücken dies alles maßgeblich ausgetragen werden würde. Der ESM soll den Diebstahl von Geld und Kaufkraft der EU-Einwohner zugunsten einer inkompetenten, frechen, arroganten, abgehobenen und neofeudalen Politikerkaste auf ein noch maßloseres und unbeeinflussbareres Niveau heben als je zuvor.

Der ESM sowie jede Form von Ersatz muss unbedingt im Interesse der Bürger Europas verhindert werden. Aus sehr gutem Grunde sind in diesem Zusammenhang etliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Wird der ESM doch eingerichtet, so besteht die absolute Gewissheit, dass die bisherigen Diskussionen und gelegentliche Streitigkeiten innerhalb der EU durch einen ständigen, massiven Streit über Geld, über unzureichende Spar-Bemühungen andernorts usw. ersetzt wird; erste Ansätze dazu sind bereits zu sehen, wobei diese noch absolut harmlos sind im Vergleich zu dem, was kommen wird.

Spätestens in wenigen Jahren werden diejenigen, die hierbei draufzahlen, dermaßen verärgert sein über den ständigen Diebstahl, die Beschimpfungen aus den Kreditnehmerländern usw., dass sie radikalere, nationalistischere Parteien wählen werden, die einen Ausstieg aus dem ESM, aus dem Euro und aus der EU erzwingen wollen. Je nachdem, wie dies dann im Einzelnen abläuft, kann dies äußerst unerquicklich werden und auf Jahrzehnte alle durchaus erreichten, positiven Wirkungen der EU zunichte machen.

Weitere Information, was Sie gegen den ESM tun können

Weitere Information zum Thema Überschuldungskrise finden Sie unter:

www.deutschland.net

www.deutschland.net ist die Bürgerseite im Internet, die Geschehnisse nicht aus Sicht von Parteien oder anderen Organisationen analysiert und Konzepte vorschlägt, sondern aus der Sicht der Bürger.

Dort hat jetzt die Initiative „Volksentscheid über die Haftung für fremde Schulden“ den Bundestag und die Bundesregierung dazu aufgerufen, einen Volksentscheid über die Haftung für fremde Schulden durchzuführen und bis zum Abschluss des Volksentscheides jegliche weitere Haftungserhöhung zu unterlassen.

Bitte zeichnen Sie diesen Aufruf mit und machen Sie ihn bekannt!

www.nein-zur-transferunion-fuer-stabiles-geld.de

Dort finden Sie unter „Nachrichten“ auch eine Fülle von Links auf aktuelle Artikel vieler anerkannter Medien zum Thema.

Auf dieser Internetseite finden Sie auch detaillierte Analysen der ganzen Rettungsschirme, des EFSF-Fonds, aller „Lösungsvorschläge“ seitens der Politiker sowie der Finanzbranche. Und vor allem finden Sie auch Lösungsvorschläge, die zugunsten der Bürger wirken und tatsächlich auf Dauer diese Art von Krisen ein für allemal verhindern. Diese Gesamtdarstellung des Themas finden Sie hier:

[PDF] Die Überschuldungskrise – Jetzt wird unser Geld verschleudert

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