Seitdem die Überschuldungskrise immer wieder für Schlagzeilen sorgt, werden in regelmäßigen Abstä
"Deutschland und Europa blicken gebannt nach Karlsruhe. Dort entscheiden die Verfassungsrichter über die Eilanträge gegen die Euro-Politik der Regierung. Der Präsident des Gerichts Andreas Voßkuhle stellt zum Auftakt klar, dass er die Debatte unaufgeregt und sachlich führen möchte."
"Voßkuhle stellte klar, dass das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Euro-Rettungsmaßnahmen verhandle. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat."
10.07.2012 Spiegel: Andreas Voßkuhle: "Die Verfassung gilt auch in der Krise"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsrichter-vosskuhle-m...
Kommentare
insider (nicht überprüft)
10. Juli 2012 - 14:27
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Wer ist Voßkuhle wirklich?
Wer ist Voßkuhle wirklich?
Zitat aus DVBI 1994, 61f::
Soweit das Wohnungsgrundrecht in den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht als eingeschränktes Grundrecht zitiert wird, kann die Nichtigkeit der Gesetzesnorm nach Maßgabe dieser Rechtssprechung vermieden werden. Gleichwohl ist der Gesetzgeber gehalten, dem darin liegenden Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine Novellierung abzuhelfen.” [1]
Voßkuhle zeigte damit bereits 1994 die Bereitschaft, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu ignorieren. Wer jedoch Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ignoriert, der ignoriert auch Art. 1 Abs. 3 und 2 GG, der ignoriert eigentlich das gesamte Bonner Grundgesetz. Und Voßkuhle ist ein solcher Ignorant. Die Rechtsprechung des 2. Senates beim BverfG, der er vorsitzt, hat es denn auch bereits immer wieder in Kontinuität zu den Tätern der ersten Stude im BverfG fortgesetzt, nämlich ungültige Gesetze nicht deklaratorisch für nichtig zu erklären, trotz Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Aret. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
Details lesen sich hier:
http://grundrechteforum.de/vosskuhle-nach-rechtsbeugung-zum-praesidenten...
http://grundrechteforum.de/?s=Vo%C3%9Fkuhle
franz dreesen (nicht überprüft)
11. Juli 2012 - 6:53
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Wer Voßkuhle wirklich ist
Wer Voßkuhle wirklich ist,weiß ich auch nicht,aber das er eine Kaution von Eu 5000
für zukünftige Verfassungsklagen -wegen überlastung des BVfG forderte,sowie sein Statement:..langfristig kann ich mir die vereinigten Staaten von Europa
schon vorstellen.. sagt mir:Voßkuhle ist nicht pro Volk,sondern Pro politik!
Lange (nicht überprüft)
11. Juli 2012 - 17:46
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!!! Nicht vergessen: Mitmachen bei der Verfassungs-
beschwerde unter www.verfassungsbeschwerde.eu Formular runterladen, ausfüllen und unterschreiben. Absenden an die angegebene Addresse. Das Ganze ist kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Teilnehmer zur Zeit: 24237 Unterzeichner für die Verfassungsbeschwerde! Da geht noch was, es sollte doch wohl kein Problem sein, 50 000 Unterzeichner als Teilnehmer zu gewinnen oder? Über diese Beschwerde wurde jetzt schon öfters im Fernsehen berichtet, die Öffentlichkeit wird damit endlich darauf aufmerksam, was unser Bundestag nebst Regierung bereit sind an demokratischen Rechten der Bundesbürger über Bord zu werfen. Nur damit der Patient EURO weiter am Leben gehalten wird, verschuldet sich Deutschland zugunsten diverser Pleiteländer bis über beide Ohren! Deutschland schafft sich damit langfristig ab!
EURO
11. Juli 2012 - 21:58
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@Lange: Verfassungsbeschwerde
Sie haben die Kommentare hier und an anderer Stelle zur Bewertung der Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr.D.-G. und dem "Mehr Demokratie eV" aber schon gelesen, oder?
Sind deren Ziele wirklich auch Ihre Ziele?
Lange (nicht überprüft)
11. Juli 2012 - 23:03
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Lieber Euro, für mich ist
entscheidend wer sich fest entschlossen gegen den ESM Irrsinn engagiert, von irgend welchen Zielen habe ich im obigen Beitrag nichts geschrieben. Ich bin auch kein Vertreter von Mehr Demokratie eV. Diese Gruppe ist aber eine der wenigen die das Ganze als Bürgerklage angelegt haben. Das ist zB. bei den Linken oder der Klage von Herrn Gauweiler nicht der Fall. Wer sich anderweitig beteiligen möchte kann das
auch bei www.volksentscheid.de tun. Ich hoffe dort sind die richtigen Ziele zu finden.
insider (nicht überprüft)
12. Juli 2012 - 7:19
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dem Bundesverfassungsgericht fehlt jegliche Legitimation
Um es kurz zu machen, dass Bonner Grundgesetz kannte mit seinem Inkrafttreten keine Verfassungsbeschwerde, der Verfassungsgesetzgeber hatte sie ausdrücklich nicht gewollt, weil Art. 19 Abs. 4 GG ein schrankenloses prozessuales Grundrecht darstellt, dass unmittelbar bei Grundrechteverletzungen den Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, denn Grundrechteverletzungen sind unmittelbar im Wege der Folgenbeseitigung zu heilen und nicht durch die Instanzen zu klagen, in denen es nie um die Wiederherstellung des unverletzlichen Freiheitsgrundrechtes geht. Nachzulesen ist dieses in den Protokollen des parl. Rates, Plenumssitzung ( also unter Beobachtung der Alliierten ) am 06.05.1949, ganze 7 Tage vor der schriftlichen Genehmigung des Bonner GG durch die Alliierten am 12.05.1949.
Sodann hat der Nazijurist Dr. Willi Geiger sein Unwesen treiben können im BMJ. Dort hat er nahezu allein als Referent des Verfassungsreferates das Bundesverfassungsgerichtsgesetz entworfen und hat wider den Wortlaut des Bonner Grundgesetzes dort die Verfassungsbeschwerde als Individualklage hineingeschrieben, verfassungswidrig !!!
Es dauerte dann noch einmal 18 Jahre, bis die verfassungsändernde Mehrheit die Verfassungsbeschwerde dann in die Art. 93 und 94 GG aufnehmen ließ und damit kollidierendes Verfassungsrecht versus Art. 19 Abs. 4 GG schaffte. Trotzdem bleibt es bei der Nichtigkeit des Rechtsinstituts der Verfassungsbeschwerde in Gestalt der Individualklage.
Geiger und seine persilgewaschenen braunen Brüder und Schwestern haben auf diese Weise Geigers Ansinnen aus seiner Promotion aus 1941, in der schrieb, dass er dem Glauben widersprach, dass die Menschenrechte, die Grundrechte der Bürger vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen, in die Tat umgesetzt, denn die Verfassungsbeschwerde lässt erstens Grundrechtsverletzungen von allen drei Gewalten trotz deren unverbrüchlicher Bindewirkung gemäß Art. 1 Abs. 3 und 2 GG uneingeschränkt zu und zweitens laufen die Verfassungsbeschwerden, die alle zum Ziel haben, dass existierende Grundrechteverletzungen im Wege der Folgenbeseitigung rückabgewickelt werden ( geheilt ) leer und im Anschluss heißt es für die breite Öffentlichkeit, dass es gar keine Grundrechteverletzungen gibt im Willkürstaat Bundesrepublik Deutschland. Da aber die Bevölkerung bis heute von den drei Gewalten als "granitenen dumm" eingestuft wird, so wie es der Massenmörder in seinem Machwerk "mein Kampf" 1926 schon tat, braucht sich bis heute hier nichts zu ändern. Dass das BverfGG, also das Bundesverfassungsgerichtsgesetz darüber hinaus auch noch nicht einmal der zwingenden Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt und somit ungültig ist seit dessen Inkraftttreten am 13.03.1951, kann und will niemand bis heute nachvollziehen, geschweige denn auch öffentlich vertreten. Ein Gericht, dass auf der Basis eines ungültigen Gesetzes arbeitet, produziert nur nichtige Entscheidungen oder "Nicht-Entscheidungen, die allesamt wirkungslos sind, da sie keine Rechtswirksamkeit erzeugen können.
Wewr Lust hat, dieses nachzuprüfen im Wege des Nachlesens und Studierens der Quellen, der ist herzlich eingeladen es hier zu tun:
Ist die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht für jedermann nach dem Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 überhaupt zulässig?
http://rechtsstaatsreport.de/expertise-verfassungsbeschwerde/33/
Das gegenwärtig verfolgte Ziel ist, das Bonner Grundgesetz nach 63 Jahren seiner unverbrüchlichen Wirkweise gegenüber den drei Gewalten zu berauben. Da dieses gemäß Art. 79 Abs. 3 GG selbst der verfassungsändernden Mehrheit von Bundestag und Bundesrat nicht möglich ist, das würde sogar dem Dümmsten wohl inzwischen auffallen, will man sich jetzt des Art. 146 GG bedienen. Ich warne Neugierige. Mehr zum im Art. 146 GG gewollten liest sich hier:
http://146gg.de/
Es wäre fatal, wenn Art. 1 Abs. 3 und 2 GG dem Volksentscheid zum Opfer fiele, noch sind die drei Gewalten an diesem Artikel zu messen. Das Gleiche gilt für Art. 19 GG. Sowohl das Zitiergebot als auch die Rechtsweggarantie sind den drei Gewalten ein Dorn im Auge. Ebenso die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz. Das Gesetz soll nur den Bürger binden, nicht aber die drei Gewalten, sie wollen endlich unkontrollierte Willkür walten lassen. Sie tun es zwar heute längst aber das Bonner GG steht dem inhaltlich bisher im Wege, denn wer lesen kann, kommt den tätern relativ schnell auf die Schliche. Deshalb wird ja auch immer die freie Meinungsäußerung so in den Himmel gelobt, doch der Wortlaut des Bonner GG gilt ebenso wie der Wortlaut des Gesetzes. Beides ist in der Konsequenz einer Meinung nicht zugänglich, wenn es um die Ausführung geht. Das will man endlich ändern. Wie hat Gustiav Heinemann 1970 zum Bonner Grundgesetz und dessen Wirkweise geschrieben:
“Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.”
“Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”
Bis heute lässt sich feststellen, dass die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nichts anzufangen weiß. Da haben die persilgewaschenen braunen Horden von damals ganze Arbeit geleistet und dies soll in derem Geiste nun vollendet werden, nämlich in der Fiskaldiktatur, die in der Bundesrepublik Deutschland schon längst herrscht, denn kein Finanzbeamter oder Zöllner ist strafrechtlich zu belangen, wenn er vorsätzlich rechtswidrig Stuern, Gebühren und Abgaben gemäß § 353 Abs. 1 StGB zugunsten des Staates überhebt. Im § 353 Abs. 1 StGB heißt es:
Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wichtig ist beim Lesen darauf zu achten, dass dort nicht das Wort oder drin vorkommt, sondern und. Also strafbar ist nur wer sich das geraubte in die eigene Tasche steckt !!! sowhl die Anstifter als auch die Erfüllungsgehilfen sind ebenfalls straflos. Der Art. 35 ESM vollendet dieses Szenario und dann europaweit, denn dort muss überall auch der Amtsmissbrauch noch umgangen werden. Sodann hat man in ganz Eruopa ( Euroländer ) den gleichen straflosen Willkürfiskalstaat wie ihn die Bundesrepublik Deutschland schon heute darstellt und seit 1949 betrieben hat. Wer mehr wissen möchte, kann es nachlesen hier:
Kann ein Finanzbeamter sicher sein, dass er für eine von ihm im Amt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland begangene Straftat nicht bestraft wird?
http://rechtsstaatsreport.de/expertise-zur-straflosigkeit-von-finanzbeam...
Im Augenblick sind mehr Täter wider das Bonner Grundgesetz am Start als je zuvor, es wird allerhöchste Zeit, dass der Bundesbürger wach wird und sich seiner grundgesetzlich noch unverbrüchlichen Rechte bewusst wird und die Pflichten der drei Gewalten unnachgibig einfordert.