Die EU-Kommission muss sofort und ersatzlos abgeschafft werden

Die EU-Kommission wird schon lange von sehr vielen Bürgern kritisiert: Dass sie weitestgehend von inkompetenten Personen geführt wird, dass sie vollkommen absurd organisiert ist, dass die politischen Einflüsse der EU-Staaten eine viel zu dominierende Rolle bei der Besetzung der Leistungspositionen (EU-Kommissare) spielen, dass sie demokratisch de facto nicht legitimiert ist. usw. usw.

Aber um diese Nebenpunkte geht es nicht bei der Forderung nach der Abschaffung der EU-Kommission. Sondern darum, dass es eine solche Organisation grundsätzlich nicht geben darf, dass es schwerstwiegende Gründe gegen die schiere Existenz einer solchen Organisation mit solchen Aufgabenstellungen und Vollmachten gibt, dass eine solche Organisation gegen die fundamentalsten Grundsätze Europas verstößt und daher von Anfang an illegal war und ist.



Die EU-Kommission wird schon lange von sehr vielen Bürgern kritisiert: Dass sie weitestgehend von inkompetenten Personen geführt wird, dass sie vollkommen absurd organisiert ist, dass die politischen Einflüsse der EU-Staaten eine viel zu dominierende Rolle bei der Besetzung der Leistungspositionen (EU-Kommissare) spielen, dass sie demokratisch de facto nicht legitimiert ist. usw. usw.

Aber um diese Nebenpunkte geht es nicht bei der Forderung nach der Abschaffung der EU-Kommission. Sondern darum, dass es eine solche Organisation grundsätzlich nicht geben darf, dass es schwerstwiegende Gründe gegen die schiere Existenz einer solchen Organisation mit solchen Aufgabenstellungen und Vollmachten gibt, dass eine solche Organisation gegen die fundamentalsten Grundsätze Europas verstößt und daher von Anfang an illegal war und ist.

Die EU-Kommission hat im Wesentlichen mehrere Aufgaben, diese sind in den EU-Verträgen beschrieben:

  • Sie hat als Exekutive die Oberaufsicht gegenüber den EU-Behörden und EU-Organisationen
  • Sie hat als Legislative das (alleinige) Initiativrecht für EU-Recht
  • Sie hat die Funktion einer Staatsanwaltschaft bzgl. der Einhaltung der EU-Verträge
  • Sie handelt z.T. internationale Verträge als Legislative aus

Berufen werden die Mitglieder der Kommission de facto von den Regierungschefs der EU-Staaten, das EU-Parlament hat aber ein Vetorecht bzgl. des EU-Kommissionspräsidenten sowie der EU-Kommission als Gesamtheit der Mitglieder. In der Praxis entsendet jeder EU-Staat eine/n EU-Kommissar/in.

Die EU-Kommission ist niemand verantwortlich.

Sie hat bisher kein eigenes Steuererhebungsrecht (von einigen Zolleinnahmen abgesehen), aber auch hier sind bereits entsprechenden Planungen im Gange, die erste großvolumige Steuer soll die Finanztransaktionssteuer sein, was den großen Eifer in dieser Sache erklärt.

Ebenfalls hat sie bisher kein „Recht“, die Bürger zu verschulden, auch daran wird natürlich schon lange gearbeitet, siehe z.B. die aktuellen Forderungen nach EU-Projektbonds.

Die obige Beschreibung zeigt klar auf, dass wir hier eine Organisation haben, die von Grund auf einen absolutistischen Kern hat, sie vereinigt nämlich nicht nur Aufgaben von Vollmachten des Gesetzgebers mit denen der Exekutive, sondern auch zusätzlich in staatsanwaltsartiger Funktion tätig ist bzw. alleinig berechtigt ist, bestimmte Arten von Straftaten oder Vertragsbrüche anzuklagen.

Die EU-Kommission ist der – zum Glück noch unvollständige – Prototyp der Art von Willkürherrschaft, den machtgierige Menschen für sich anstreben, eine Struktur, in der sowohl Gesetze (genauer: Befehle für die Untertanen), erlassen kann, die beliebige Projekte durchführen kann (einer der neuen Spielwiesen ist aktuell die Energieerzeugung und –verteilung), die ein überbordendes Bürokratie- und Funktionärsmontrum, die durch beherrschte und gefügig gemachte Medien und sowie Pseudo-Umfragen eine gelenkte Demokratie installiert, wo zwar pro Forma die Menschen noch alle paar Jahre eine Stimme abgeben dürfen, sie aber vorab durch umfassende Propaganda und Agitation, durch gezielte Intransparenz etc. manipuliert werden.

Weiterhin typisch für solche Machtgier-zentrierten Herrschertypen ist die Installation eines politisch-neofeudalistischen Funktionärskomplexes, d.h., eine Vielzahl von abhängigen Pseudo-unabhängigen Institutionen (z.B. Institute), deren Leiter/innen von den oberen Funktionären berufen werden und somit handselektiert und in der Folge weitgehend handzahm sind (gelegentliche Abweichungen werden in Kauf genommen, suggerieren Sie den Bürgern doch eine Unabhängigkeit und Vielfalt, obwohl im Wesentlichen keine vorhanden ist).

Aus Sicht der herrschenden Funktionärskaste ist die Aufgabe dieses Komplexes, anfänglich unabhängige, kritische Geister durch de-facto-Bestechung mit „Forschungsaufträgen“, Posten etc. zu ködern und dann ruhig zu stellen, Leute, die nicht produktiv tätig sein wollen, zu binden, um ihr Störpotential zu begrenzen, sowie vor allem die Bevölkerung durch ständig selbst produzierte Pseudonachrichten, Pseudoexpertisen etc. zu beeinflussen im Hinblick auf die gerade aktuellen Ziele der obersten Funktionäre. Es soll u.a. eine öffentliche Meinung vorgespielt werden, obwohl es sich in Wirklichkeit um die Meinung der Funktionärsfeudalisten handelt.

Ziel ist letztlich der Funktionärsabsolutismus bzw. des Funktionärsfeudalismus. Der reine Wille, die reine Laune des oberstes Funktionärs oder der obersten Funktionäre sollen gelten, sofort und überall.

Genau diese Situation hat die Menschheit schon unzählige Male erlebt. Mal in der Form von Bandenchefs, mal in der Form von Warlords, mal in der Form eines ausgefeilten Feudalismus oder Absolutismus, mal in der Form von Diktaturen diverser Spielart.

Es ist immer das Gleiche: Machtgierige Menschen versuchen immer mehr Macht an sich zu reißen, immer mehr an sich unabhängige Institutionen gefügig zu machen (z.B. durch Besetzung der Leitungsposten) oder durch andere zu ersetzen, bis nur sie selbst oder – wenn es anders nicht geht – nur ein kleiner Kreis die tatsächliche Macht hat.

Typisches Kennzeichen von machtgierigen Menschen ist es, dass sie von Anfang an nur genau darauf aus sind, sie haben daher meist nie produktiv gearbeitet, sondern sich gleicht ausschließlich in den Machtstrukturen aufgehalten, man erkennt sie daher sehr gut bereits alleine an den Lebensläufen.

Ergebnis hiervon ist in fast allen Fällen eine fast vollständige Inkompetenz in allen Sachfragen. Kompetenz haben sich diese Leute nur im Intrigieren, im Verbreiten von Propaganda, im Zutexten von Menschen, in der machtgerichteten Kungelei, im machtgerichteten Abnicken usw. erworben.

All das ist schon lange bekannt, so lange, wie es Menschen gibt.

Die wahre Großtat der Menschheit nun, und diese hat hier maßgeblich in Europa stattgefunden und ist einer der echten Geschenke Europas an die Welt, ist es, dass hier eine ganze Reihe von Grundsätzen und Regeln erarbeitet wurden, die es soweit als möglich sicher stellen sollen, dass eben eine solche Machtkonzentration, solche neofeudalistischen Zustände, einer solcher Funktionärsabsolutismus und potenziell Funktionärsfaschismus zuverlässig verhindert wird. Denn eines hat die Geschichte gezeigt: Jede Machtkonzentration führt im Zweifel immer zur Diktatur, zur Unterdrückung der freien Menschen, zur Willkürherrschaft.

Diese Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaft wurden über tausende von Jahren hinweg erarbeitet, äußerst mühsam und mit vielen Rückschlägen. Sie sind es, die einen erheblichen Teil der europäischen Werte und Grundsätze ausmachen. Sie haben daher absoluten Vorrang und unmittelbare Geltung, alle Gesetze, Regeln und Institutionen müssen zwingend konform zu diesen Grundsätzen sein, deren wichtigste hier aufgeführt sind:

  • Freiheit der Menschen: Alle Menschen sind grundsätzlich gleichrangig, jeglicher Zwang oder Wegnahme von Arbeitsfrüchten oder Eigentum ist verboten, außer es ist unbedingt notwendig, um dieses Axiom zur Geltung zur verhelfen (oder ggf. Nothilfe zu leisten).
  • Verhinderung von Machtkonzentration (Gewaltenteilung): Alle wichtigen Institutionen sind vollständig voneinander unabhängig, u.a. die Gesetzgebung (Legislative), die Behörden (Exekutive, oberste Behörden werden z.T. irreführend auch „Regierung“ genannt) und die Gerichte (Judikative). Daneben müssen auch eine Vielzahl weitere Institutionen unabhängig voneinander sein, dies haben die Machtgierigen bisher aber noch zu verhindern gewusst: Kontrollbehörden, Statistikbehörden, Medien, Geldsystem, Staatsanwaltschaften, Sozialkassen, Untersuchungsausschüsse usw.
  • Alle staatlichen Beschlüsse, Gesetze, Institutionen können unmittelbar und direkt von allen Bürgern durch unabhängige Gerichte überprüft und ggf. bereits vor Anwendung verhindert werden.
  • Es gibt kein Zweiklassenrecht, auch Angehörige von staatlichen Organisationen sowie Beschlüsse von staatlichen Stellen unterliegen den gleichen Gesetzen.
  • Gesetz-/Regelgebungsgrundsätze: Alle Regeln (das Wort Gesetz ist unpassend in den meisten Fällen) müssen ein erklärtes, möglichst messbares, sowie rechtmäßiges Ziel haben (es muss letztlich immer der Freiheit der Menschen dienen), das Ziel muss durch die Regeln erreichbar sein, sie dürfen die Freiheit so wenig wie irgendwie möglich eingeschränkt werden und sie müssen verhältnismäßig sein
  • Es darf kein Zwang ausgeübt werden ohne vorherige, rechtmäßige Gesetzgebung, die zu allen Grundsätzen vollständig konform sein muss
  • Die freien Menschen müssen gleichrangig (demokratisch) einen Einfluss auf die staatlichen Organisationen ausüben können, insbesondere müssen sie schlechte Institutionen auflösen können sowie ungeeignetes Personal abberufen können. Und sie müssen auf Wunsch die grundlegenden Prioritäten setzen können, z.B. die Schwerpunkte der staatlichen Ausgaben bestimmen können. (Dieses Thema ist in sich so groß, dass es hier nicht weiter behandelt werden kann).

Da die EU-Kommission als Organisation in praktisch allen Teilaspekten diesen Grundsätzen fundamental widerspricht, ist sie von Grund auf illegal und unrechtmäßig und sofort und ersatzlos aufzulösen. Gleiches gilt für alle Unterorganisationen und von der EU-Kommission kontrollierte Behörden. Die entsprechenden Passagen über die Konstituierung der EU-Kommission in den EU-Verträgen sind ungültig und müssen gelöscht werden.

Alle ihre bisherigen Beschlüsse, Tätigkeiten usw. müssen suspendiert und von den Bürgern unter die Lupe genommen werden. Am besten werden dazu Volksentscheide in allen EU-Ländern durchgeführt und nur die Regelungen behalten eine Geltung in jeweils den Ländern, in denen eine große Mehrheit (z.B. 80%) jeweils dafür abstimmt. Der Grund für die Volksentscheide liegt darin, dass die bisherigen Institutionen, nämlich die Parlamente etc., insofern versagt haben, weil gerade sie ja vollständig illegal und gesellschaftsordnungszerbrechend die EU-Kommission eingeführt haben, daher muss jetzt der eigentliche und oberste Souverän, die Bürger, durchgreifen, evtl. Unrechtsbeschlüsse aufheben und alles wieder geradeziehen.

 

Kommentare

Bild des Benutzers Werner Gabrecht

Ich würde mal sagen, dass was dem Artikel steht stimmt alles.