Die Freiheitliche Grundordnung und die Meinungsfreiheit

In letzter Zeit wird aus unterschiedlichen Anlässen und Motiven verstärkt über die Frage diskutiert, ob die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt werden soll. Da viele Debattenbeiträge und Forderungen teilweise auf fehlerhaften Annahmen beruhen, unvollständig oder missverständlich sind, soll dieser Artikel das Thema grundsätzlich behandeln und zu einem besseren Verständnis beitragen. Referierend betrachtet wird hierbei die grundsätzliche, abstrakte Idee der Freiheitlichen Grundordnung sowie der Meinungsfreiheit und zwar losgelöst von jedem Einzelfall und von jedem Staat.



In letzter Zeit wird aus unterschiedlichen Anlässen und Motiven verstärkt über die Frage diskutiert, ob die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt werden soll. Da viele Debattenbeiträge und Forderungen teilweise auf fehlerhaften Annahmen beruhen, unvollständig oder missverständlich sind, soll dieser Artikel das Thema grundsätzlich behandeln und zu einem besseren Verständnis beitragen. Referierend betrachtet wird hierbei die grundsätzliche, abstrakte Idee der Freiheitlichen Grundordnung sowie der Meinungsfreiheit und zwar losgelöst von jedem Einzelfall und von jedem Staat.

Was ist eine Freiheitliche Grundordnung?

Die westlichen Demokratien sowie - zumindest pro forma - viele weitere Staaten haben eine Verfassung, die eine Freiheitliche Grundordnung als Kern festlegt. Eine solche Ordnung ist eine Rahmenordnung, die eine Reihe von unabänderlichen Prinzipien festlegt, insbes. Grundrechte der Bürger gegenüber allen staatlichen Institutionen.

Der zentralste Wert (auch "Prinzip", "Recht" oder Axiom genannt) hierbei ist die Gleichrangigkeit aller Menschen (vor allen Gesetzen) und davon abgeleitet, die Freiheit von Zwang und Diebstahl seitens anderer Menschen, vor allem auch seitens staatlicher Stellen. Dieser Wert ist auch der zentralste Wert der Menschenrechte.

Eine solche Freiheitliche Grundordnung garantiert jedem Menschen in seinem territorialen Geltungsbereich die strikte Einhaltung dieser Ordnung und zwar unabänderlich, Tag und Nacht, ohne jede Ausnahme.

Jeder Mensch, der sich, von außen her kommend, auf dieses Territorium begibt, erkennt damit die Gültigkeit und Wirksamkeit dieser Ordnung an und erzieht auch ggf. seine/ihre Kinder entsprechend. Gleiches gilt für alle, die auf dem Territorium geboren sind oder die diesem auf formale Weise via Staatsbürgerschaft verbunden sind. Dieser Grundsatz gilt immer und ohne jede Ausnahme.

Diese freiheitliche Rahmenordnung hat unbedingten und unabänderlichern Vorrang vor allen anderen Ordnungen, Ideen, Ideologien, Weltbildern, Weltanschauungen etc.

Inhaltlich verbietet sie allen Menschen und Organisationen jede Ausübung von Zwang und jeden Diebstahl. Lediglich entsprechend legitimierte Entscheidungsgremien (Parlamente, Volksabstimmung) haben unter extrem eng gesetzten Grenzen die Möglichkeit, Zwang und Diebstahl (Steuern) auszuüben.

Eine solche Freiheitliche Grundordnung gibt umgekehrt aber jedem/jeder Einzelnen die maximale Freiheit, persönlich, für sich selbst, seine/ihre Überzeugungen zu leben und nachzugehen und diese auch zu propagieren.

Die Grenzen hierbei sind aber Aufrufe zur (teilweisen) Zerstörung der Freiheitlichen Grundordnung sowie eben das Ausüben von Zwang und Diebstahl (oder das Fordern hiervon).

 

Die Freiheitliche Grundordnung als Rahmenordnung im Gegensatz zu einer erzwingenden Ordnung

Bei Ordnungen unterscheidet man zwischen sogenannten negativen (Rahmen-)Ordnungen und positiven Ordnungen; die Bezeichnungen "negativ" und "positiv" sind hierbei allerdings grob irreführend, es handelt sich um technische Bezeichnungen, die für die Menschen eher das Gegenteil bedeuten von dem, was man im ersten Moment vermuten würde, etwa so wie beim Begriff "HIV-positiv" (=jemand ist erkrankt, was eine negative Tatsache ist).

Eine "negative" Ordnung unterscheidet sich von einer "positiven" dadurch, dass sie nur festlegt, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen; eine "positive" hingegen schreibt dem einzelnen Menschen vor, was er/sie zu tun hat. Eine "negative" Ordnung gibt also nur einen Rahmen vor und zwar meist den größtmöglichen. Innerhalb dieses Rahmens kann sich jeder frei bewegen, jeder kann also den Beruf frei wählen, heiraten, wen er/sie will usw.

Umgekehrt schreibt eine "positive" Ordnung dem Einzelnen im Extremfall alles vor, z.B. den Beruf, die Anzahl Arbeitsstuden, wer wen heiraten darf, ob jemand Kinder haben darf usw. Eine ständische Gesellschaft ist ein Beispiel einer solchen Ordnung. Solche "positiven" Ordnungen sind erzwingende Ordnungen, d.h., sie zwingen aktiv den Einzelnen zu bestimmten Dingen, ohne diesen Zwang würden die Menschen die Zielvorgaben der Ordnung nicht einhalten.

Da eine "negative" Ordnung per Definition immer einen Rahmen setzt, ist jede "negative" Ordnung immer auch eine Rahmenordnung. Eine Freiheitliche Grundordnung ist dementsprechend genauer genommen eine Freiheitliche Rahmenordnung; dieser Begriff wird hier aber (nur) aus Gründen der besseren Verständlichkeit nicht verwendet.

 

Das Besondere an der Freiheitlichen Grundordnung

Die Freiheitliche Grundordnung ist die einzige Ordnung, die es auf friedvolle Weise erlaubt, dass Menschen und Organisationen mit sehr unterschiedlichen Überzeugungen zusammen auf einem Territorium leben. Jede andere Grundordnung dagegen bevorzugt auf die eine oder andere Weise bestimmte Gruppen von Menschen gegenüber anderen bzw. benachteiligt bestimmte Gruppen und ist damit mit dem obersten Grundsatz der Menschenrechte, der Gleichrangigkeit aller Menschen, fundamental unvereinbar.

Die Freiheitliche Grundordnung hat damit eine herausgehobene Stellung, sie ist in dieser Hinsicht einzigartig, eine Singularität sozusagen. Anders ausgedrückt: Es gibt einerseits die Freiheitliche Grundordnung und es gibt viele weitere Ordnungen, die nicht freiheitlich sind, sondern bestimmte Menschen(gruppen) bevorzugen zulasten der anderen.

 

Die Meinungsfreiheit in der Freiheitlichen Grundordnung

Welche Rolle spielt nun die Meinungsfreiheit, d.h., die Straffreiheit der Meinungsäußerung und Meinungsveröffentlichung, in diesem Zusammenhang? Eine Freiheitliche Grundordnung schränkt bis auf das bereits erwähnte Verbot, zur Zerstörung der Freiheitlichen Grundordnung aufzurufen, die Meinungsäußerung grundsätzlich nicht ein, allerdings mit folgenden Ausnahmen, nämlich dem Aufruf zu kriminellen Handlungen, dem Betrug (Lügen zum eigenen Vorteil), persönliche oder unpersönliche (ganze Gruppen betreffende) Beleidigungen sowie einigen Spezialfällen (Verrat militärischer Geheimnisse, Bombendrohungen etc.).

Implizit ist damit auch eine Zensur verboten.

Es werden also die Menschen als Menschen, als Persönlichkeiten vor Beleidigungen, Diffamierungen etc. geschützt, nicht aber Überzeugungen,  Institutionen oder Organisationen.

Von einer Meinung abgegrenzt werden müssen Tatsachenbehauptungen. Falsche oder fehlerhafte Tatsachenbehauptungen werden durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt, sondern unterliegen ggf. einer gerichtlichen Überprüfung.

 

Meinungsfreiheit und Anstand

Stellen Sie sich vor, in einem Reihenhaus sind durch einen Verkehrsunfall gestern die Ehefrau und eines der Kinder gestorben, der Ehemann ist nun verwitwet und trauert mit seinen beiden anderen Kindern. Der direkte Nachbar hatte nun vor einigen Wochen schon eine Party für heute Abend geplant, auch draußen im Garten. Soll er diese Party nun absagen oder nicht?

Fast alle Menschen würden sagen, die Party solle abgesagt werden, weil "es der Anstand gebietet". Formal aber könnte er die Party abhalten. Eine Frage, die man hier stellen könnte, wäre, ob es ein Gesetz geben sollte, welche es verbieten sollte, in einem solchen Fall eine Party zu feiern?

Oder genereller: Soll es Gesetze geben, die ein anständiges Verhalten erzwingen bzw. ein unanständiges Verhalten unter Strafe stellen?

Die Antwort in einer Freiheitlichen Grundordnung lautet folgendermaßen: Nur dann, wenn die obersten Grundwerte einer Freiheitlichen Grundordnung verletzt werden (könnten), wenn also Zwang gegenüber jemand ausgeübt wird, oder jemand bestohlen wird oder beleidigt wird.

Ansonsten gibt es in einer Freiheitlichen Grundordnung sozusagen die "Freiheit, ein A. zu sein".

Dieser Umstand ist für praktisch alle Menschen nur schwer zu ertragen, weil er so radikal dem eigenen Empfinden widerspricht. Innerhalb einer Familie z.B. würden die meisten sehr wohl ein unanständiges Verhalten sanktionieren.

Es gibt aber sehr gute Gründe für die Straflosigkeit unanständigen Verhaltens, die im Folgenden erläutert werden:

 

Warum unanständiges Verhalten nicht durch Gesetz bestraft wird

Die historischen Erfahrungen mit Gesetzen, die unanständiges Verhalten, unanständige Meinungsäußerungen etc. unter Strafe stellen, sind eindeutig: Sie werden willkürlich ausgelegt ("Gummiparagraphen", "unbestimmte Rechtsbegriffe"), ziehen zwangsläufig eine formale Zensur sowie Selbstzensur nach sich und sind Unterdrückungsinstrumente der jeweiligen Herrscherkaste, die vielfältig zur Gängelung und Zerstörung jeglicher Opposition missbräuchlich verwendet wurden.

Aus systematischen Gründen gibt es dabei keine Variante oder Formulierung, die davor schützen kann. Auch gibt es eine hohe Neigung seitens des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich solcher Gesetze ständig zu erweitern. Sie erzeugen tendenziell und im Zweifelsfalle eine hohe Rechtsunsicherheit, eine Meinungsdiktatur, Willkür und Unterdrückung.

In Kenntnis dieser Erfahrungen und akuten Gefahren sind solche Gesetze daher in Freiheitlichen Grundordnungen nicht zu finden. Oder falls doch: Dann sind es keine (echten) Freiheitlichen Grundordnungen.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es natürlich jedem/jeder unbenommen bleibt, an den Anstand (was auch immer man dafür hält) zu appellieren, bestimmtes Verhalten öffentlich zu missbilligen etc. Es darf aber kein Zwang und keine Drohung damit verbunden sein.

 

Warum es in Freiheitlichen Grundordnungen keine Blasphemiegesetze gibt

Verschiedentlich wird gefordert, Blasphemiegesetze zu erlassen oder bestehende, ähnliche Paragraphen entsprechend zu verschärfen. Im allgemeinsten Fall sollen dann bestimmte Meinungsäußerungen bzgl. Religionsgemeinschaften unter Strafe gestellt werden.

Welche Äußerungen das sind (ab wann gilt etwas z.B. als eine Gotteslästerung?), sollen im Kern die Religionsgemeinschaft selbst bestimmen. Und damit ergibt sich schon ein grundlegendes Problem: De facto werden diese nämlich zu Gesetzgebern, denn sie bestimmen letztlich, was genau unter Strafe gestellt wird. Garantiert wird es dann auch nicht lange dauern und sie werden fordern, auch das Strafmaß mitzubestimmen oder alleinig festzulegen.

Hinzu kommt, dass aus systematischen Gründen diese Vorrechte, diese Privilegien nicht nur einer kleinen Zahl von etablierten Religionsgemeinschaften zuerkannt werden können, sondern allen Weltanschauungsgemeinschaften und sogar einzelnen Menschen zuerkannt werden müssen, da sich ja auch einzelne Bürger durch eine Meinungsäußerung beleidigt fühlen könnten und ein solches Gesetz von seiner grundlegenden Natur her ein neues Grundrecht einführen würde, welches von allen Menschen geltend gemacht werden könnte.

Auch wenn ein solch extensives gesetzgeberisches Vorgehen eher unwahrscheinlich ist, würde es in der vollen Konsequenz zur Folge haben, dass praktisch jeder zum Gesetzgeber werden würde, der fast beliebige missliebige Äußerungen anderer unter Strafe stellen könnte.

Hinzu kämen alle Probleme, die bereits bzgl. der möglichen Gesetzgebung bzgl. unanständigen Verhaltens und unanständiger Meinungsäußerung aufgeführt wurden, es würde eine totale Willkür und Rechtsunsicherheit geben, Zensur und Selbstzensur sowie ein riesiges Missbrauchspotenzial.

Aus diesen Gründen gibt es in Freiheitlichen Grundordnungen keine Blasphemiegesetze.

 

Abweichungen von der Freiheitlichen Grundordnung in der Praxis

In Realität gibt es kein Territorium, welches ein Freiheitliche Grundordnung lückenlos, konsequent und vollständig umsetzt. Als Beispiel für einen Verstoß hiergegen sei für Deutschland der StGB §166 "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" genannt, der die (mögliche) Störung der "öffentlichen Ordnung" durch Beschimpfung von Bekenntnissen etc. unter Strafe stellt.

Systematisch passt diese Vorschrift nicht zu einer Freiheitlichen Grundordnung, was insofern kein Wunder ist, da er sich von einer älteren Fassung ableitet, die Gotteslästerung (Blasphemie) bestrafte. Er privilegiert bestimmte Weltanschauungen und Religionen und privilegiert insbesondere auch solche, deren Anhänger in besonderem Maße gewaltbereit sind. Er erfüllt damit nicht die fundamentalen und unabänderbaren Kriterien an eine Gesetzgebung einer Freiheitlichen Grundordnung.

Die konkrete Rechtsprechung zu diesem Paragraphen hat bislang die latente Problematik dieses Gesetzes verschleiert, bisher wurde es nämlich sehr restriktiv angewendet. Ein kleiner Umbau - nur ein paar Worte müssten geändert werden - würde es aber in ein Unterdrückungsinstrument umwandeln, ähnlich denen, die es z.B. unter Hitler gab, wo tausende verurteilt und z.T. ermordet wurden aufgrund von irgendwelche Verstößen gegen "das gesunde Volksempfinden".

(Auf einer operativ-polizeilichen Ebene kann man zur generellen Gefahrenabwehr u.U. zeitlich und örtlich eng befristete Verbote aussprechen, um Schäden insbes. für Unbeteiligte zu vermeiden; das ist aber ein anderes Thema. Solche Regelungen würden auch keinen besonderen Bezug auf Bekenntnisse etc. nehmen.)

 

Zusammenfassung

In Freiheitlichen Grundordnungen gibt es keine Gesetze gegen unanständiges Verhalten,  unanständige Meinungsäußerungen, Verstößen gegen das "gesunde Volksempfinden", Blasphemie usw., da sie im fundamentalen Widerspruch zu den obersten Prinzipien und Werten der Freiheitlichen Grundordnung stehen und im Zweifelsfalle die Zerstörung dieser Ordnung bewirken würden.

Das ist zwar in vielen konkreten Fällen für die meisten Menschen nur schwer zu ertragen, aber in den Jahrtausenden des Nachdenkens über diese Themen ist die obige Lösung die einzige, die verträglich mit einer Freiheitlichen Grundordnung ist.

Jede andere "Lösung" führt - in voller Konsequenz zu Ende gedacht - zu einer nicht-freiheitlichen Ordnung oder Unordnung (z.B. Bürgerkrieg oder Warlords), in der manche Menschen von anderen systematisch benachteiligt oder gar ermordet werden.

In der Praxis ist die oben aufgeführte, reine Lehre nicht unbedingt vollständig umgesetzt worden, vielfach finden sich doch verschiedene Paragraphen, meist aus historischen Gründen, die der Freiheitlichen Grundordnung widersprechen.

Die Lehre von der Freiheitlichen Grundordnung besagt nun, dass die Stärkung eben dieser Freiheitlichen Grundordnung die Lösung für ein dauerhaft friedliches Zusammenleben gleichrangiger Menschen ist und zwar u.a. durch konsequente Abschaffung solcher dazu nicht konformen Paragraphen, auch wenn das auf den allerersten Blick nicht so scheint.

 

Links zum Thema:

  • 20.09.2012 Euractiv: Almut Möller: Das Ende der Union und der Anfang einer neuen: Hieraus zitiert bzgl. der öffentlichen Diskussion der Bürger über die Zukunft der EU: "Aber wann ist der Tabubruch erreicht? Wo endet die Meinungsfreiheit (etwa, wenn faktische Unwahrheiten verbreitet werden)?"

 

Kommentare

Bild des Benutzers Otto Pardey

In einem Willkür-und Unrechtsregime/Verbrecherstaat wie z.B.
der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine freiheitliche Grundordnung sondern,
wird willkürlich interpretiert.
Das beweisen u.a. auch int. Urteile z.B. dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Bürger von Deutschland im Würgegriff marodierender,korrupter
Politverbrecher u.a. nach Manier der Ex-DDR.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Demokratie in Geiselhaft und
wird mit dem braunen SS-Stiefel des Verfassungsschutzes und
seinen Schergen zertreten.

Bild des Benutzers Aufgewachter

Als erste Partei in der BRD griff die Werler Piratenfraktion am vergangenen Montag, den 08.10.2012 das Grundübel aller gesellschaftlichen Mißstände direkt an. Nämlich das Schuldgeld-System in Verbindung mit dem Zinssystem.

Der Angriff erfolgte mit nur einem einzigen Antrag, dessen smarte Begründung für sich allein betrachtet schon ein Ground-Zero im Werler Stadtrat hinterlassen dürfte.

Um die smarte Begründung der Werler Piratenfraktion zu lesen bitte auf den Atompilz klicken

„Nukleardetonation“ in der Werler Kommunalpolitik / Piratenfraktion stellt Schuldgeld und Zinssystem in Frage und beantragt kommunalen Bail-out (Schuldenschnitt)
http://aufgewachter.wordpress.com/2012/10/11/nukleardetonation-in-der-we...

http://bestofdetlev.tk
http://aufgewachter.wordpress.com/
http://wakenewsradioplayer.tk/

Bild des Benutzers Bryan Hayes

Ich finde nur irgendwelche MP3-Dateien... :( Damit kann/will ich aber nichts anfangen.
Unter http://www.piratenfraktion-werl.de finde ich auch nichts... oder meinen Sie http://www.piratenfraktion-werl.de/?p=161 ?

Oder mache ich was falsch?

Siehe als Referenz zum Thema auch:
- Die Überschuldungskrise – Jetzt wird unser Geld verschleudert: http://www.nein-zur-transferunion-fuer-stabiles-geld.de/wp-content/uploa... , insbes. Kap. 8 und 9
- Wer ist Schuld an der Überschuldungskrise?: http://www.deutschland.net/content/wer-ist-schuld-der-%C3%BCberschuldung...
- Roland Baader: „Geldsozialismus: Die wirklichen Ursachen der neuen globalen Depression“, Resch-Verlag, 1. Aufl. 2010, 168 Seiten. Ein gut lesbarer Überblick über das Papiergeldsystem, welches von Politikern und Banken dominiert wird.
- Ludwig von Mises: „Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel“, Duncker & Humblot Verlag 2005, 420 Seiten. Dieser Nachdruck der 2. Auflage von 1924 seines bahnbrechenden Werkes stellt einen bis heute unübertroffenen Höhepunkt der Geldtheorie dar. Es ist schier unmöglich, sich ernsthaft mit Geldsystemen zu befassen, ohne dieses Werk zu kennen.
- Murray Newton Rothbard: „Das Schein-Geld-System: Wie der Staat unser Geld zerstört“, Resch-Verlag, 2. Aufl. 2005, 159 Seiten. Eine sehr gut lesbare Einführung in das Papiergeldsystem und dem unheilvollen Einfluss der Politiker hierauf.

Bild des Benutzers Otto Pardey

Die Frage der Meinungsfreiheit stellt sich nicht.
Vielmehr steht zur Diskussion,
wie lange sich die Buerger von marodierenden,
korrupten Politkasten jeglicher Coleur unterdruecken
und beherrschen lassen wollen.
Darueber hinaus sich als Wahlvieh und
Lohnsklaven treiben lassen.
Die Ex-DDR u.a. ist wiedermal ein deutsches Konstrukt,
pervides menschenverachtendes System gewesen.
Offensichtlich neigen die Deutschen immer wieder dazu und
diskutieren bis zur Erschoepfung ueber nicht vorhandene
Freiheit bzw. Demokratie in Deutschland.
De
D