"Die Verlagerung des Kerns demokratischer Staatlichkeit lässt das geltende Grundgesetz nicht zu"

"Wenn Währung, Recht und freiheitlich-demokratische Grundordnung durch politisches Handeln gefährdet werden, dann ist dieses Handeln falsch": Persönliche Erklärung der Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, Klaus-Peter Willsch, Sylvia Canel, Manfred Kolbe und Dr. Lutz Knopek zu Einführung des ESM.



Heute treffen wir eine Richtungsentscheidung. Es geht um die Frage, welche Gestalt das politische Europa annehmen soll. Es geht um die Frage seiner Organisation und die Frage, wo seine politischen Kompetenzen angesiedelt sein sollen. Es geht daher um die Frage, ob Europa zentral oder dezentral organisiert wird und auf welcher Ebene sein Kern der Staatlichkeit liegt. Genau diese Entscheidung trifft heute das Parlament. Das ist nicht zulässig, denn die Verlagerung des Kerns demokratischer Staatlichkeit lässt das geltende Grundgesetz nicht zu. Man kann nicht einmal das Grundgesetz dahingehend ändern. Dennoch wird heute die Überführung von Staatlichkeit an eine höhere Ebene entschieden. Diese höhere Ebene ist indes nicht die Europäische Union, sondern ein neuer Euro-Staat, der keine Vorbilder kennt.

Über diesen Umstand spricht niemand, weil die Diskussion um die vorgebliche Rettung des Euro durch Fiskalvertrag und ESM den Blick auf die wahre Bedeutung der heutigen Entscheidung im Plenum verstellt. Wir halten dies für einen Fehler. Die Entscheidung über die Verschiebung von Staatlichkeit von Deutschland in den neuen Euro-Staat darf nicht unter dem Deckmantel von ESM und Fiskalvertrag gefällt werden. Sie muss vielmehr als solche deutlich bezeichnet und mit mindestens gleicher rechtlicher Qualität wie die über den Vertrag von Lissabon getroffen werden.

Die heutige Entscheidung ist daher ein absoluter Tiefpunkt in der Geschichte des deutschen Bundestags. Niemals zuvor wurde eine bedeutendere Entscheidung unter so falschen Voraussetzungen getroffen. In unser Bewusstsein muss gerückt werden, dass der Deutsche Bundestag mit der Zustimmung zum ESM auf sein Budgetrecht – das Königsrecht – bereitwillig verzichtet. Das Budgetrecht ist Königsrecht, weil ein Parlament ohne eine Letztentscheidungshoheit über Haushaltsmittel machtlos, also seiner eigentlichen Aufgabe beraubt ist. Eine Demokratie ist nicht denkbar ohne ein Parlament mit voller Budgethoheit. Aus diesem Grund schlussfolgert das Bundesverfassungsgericht aus Art. 38 GG, dass der Bestimmungsgehalt des Demokratieprinzips missachtet wird, wenn das parlamentarische Budgetrecht entleert wird.

Indes führt der ESM aus sowohl rechtlichen wie ökonomischen Gründen zu unabsehbaren und unbegrenzten finanziellen Verpflichtungen Deutschlands. Dadurch saugt er das Budgetrecht des Bundestages aus und hinterlässt nicht mehr als dessen leere Hülle:

Rechtliche Grenzen sind dem Zugriff des ESM auf den Bundeshaushalt nicht gesetzt. Denn die haushaltsrechtliche Beschränkung auf 190 Milliarden Euro wirkt nicht. Nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus sind alle Entscheidungen seiner Gremien völkerrechtlich verbindlich, bis auf die Erhöhung des genehmigten Kapitals nach Art. 10 Absatz 1 ESMV. Sie wird erst wirksam mit einer bundesgesetzlichen Ermächtigung zur Bereitstellung neuer Mittel für den ESM. Doch diese einzige Vorkehrung gegen eine ungewollte völkerrechtlich begründete Zahlungspflicht reicht nicht aus, wenn Deutschland auch auf andere Art und Weise zur Zahlung verpflichtet werden kann. Dies ist erstens der Fall beim Abruf genehmigten Kapitals zu einem höheren Ausgabepreis als zum Nennwert. Deutschland ist verpflichtet, jedem Abruf des genehmigten Kapitals nachzukommen, selbst wenn dieses mit einem Aufgeld auf den Nennwert, also zu einem höheren Ausgabepreis erfolgt. Dadurch entsteht eine völkerrechtlich wirksame Zahlungspflicht, die Deutschland erfüllen muss, selbst wenn ihre Höhe die haushaltsrechtliche Vorsorge von 190 Milliarden Euro übersteigt. Dies ist zweitens der Fall, wenn ein erhöhter Kapitalabruf zur Verlustdeckung erfolgt, mit dem die Nichterfüllung der Zahlungspflicht eines anderen ESM-Mitglieds ausgeglichen wird. Deutschland hat in diesen Fällen kein oder jedenfalls kein abschließendes Vetorecht, da einerseits Streitigkeiten über den Bestand von Zahlungspflichten in letzter Instanz vom EuGH entschieden werden und andererseits mit dem bestimmungsgemäßen Eintritt weiterer Staaten zur Eurozone der deutsche Kapitalanteil am ESM absinken wird, wodurch sich die Sperrminorität in Luft auflöst.

Ökonomisch bringt der ESM die Haftungsunion. Denn jede Anleihe, die er auflegt, um damit die Schuldenstaaten zu finanzieren, ist ein Eurobond. Alle ESM-Mitglieder haften gemeinschaftlich mit dem Vermögen des ESM. Die Anleihen des ESM werden wegen der gemeinschaftlichen Haftung und größeren Sicherheit attraktiver sein als die Anleihen seiner Mitglieder. Die Nachfrage nach Staatsanleihen wird sinken, wodurch die von den Mitgliedstaaten geforderten Zinsen steigen werden. Das drängt weitere ESM-Mitglieder in Hilfsprogramme des ESM. Die Darlehen, die der ESM an diese Schuldenländer vergibt, sind vorrangig gegenüber anderen Staatsschulden zu bedienen. Das verteuert die Kreditaufnahme für die Programmländer zusätzlich. Wenn ein ESM-Mitglied auch nur ein einziges Mal ein Darlehen von dem ESM bekommen hat, wird es sich nie mehr eigenständig am Kapitalmarkt finanzieren können, weil seine Refinanzierung teurer und nicht billiger wird. Andererseits bringen die Anpassungsprogramme des ESM geringere Sanierungsanreize als hohe Kapitalmarktzinsen. Griechenland, Irland und Portugal liegen jeweils hinter den Zielen ihres Anpassungsprogramms zurück. Das ist kein unglücklicher Zufall, sondern das zu erwartende ökonomische Ergebnis, wenn ein Land sich nicht am Kapitalmarkt finanzieren muss. Der ESM wird sich daher stetig ausweiten, schon bald die Rolle einer europäischen Schuldenagentur einnehmen und größeren Kapitalbedarf haben. Der ESM ist kein Rettungsschirm, sondern ein Ansteckungsmechanismus.

Nicht das Fehlen der politischen Union bei Gründung der Währungsunion war der Fehler, sondern der absichtsvolle Verstoß gegen die Nichtbeistandsklausel im Jahr 2010. Dieser Rechtsbruch hat die aktuelle Krise geradezu ausgelöst. Mit dem ESM wird diese Krise nicht bekämpft, sondern die Saat gelegt, aus der die Schulden- und Transferunion heranwachsen wird. Die Haftungsgemeinschaft der ESM-Mitglieder ist nicht Zukunftsmusik, sondern Gegenwart. Denn der ESM verfolgt ausweislich seines Vertragsstatuts nicht nur den Zweck, die Eurozone zu schützen, sondern auch die Finanzstabilität aller seiner Mitgliedstaaten. Der ESM wird dadurch die Staatsinsolvenz jedes einzelnen seiner Mitgliedstaaten verhindern und als gemeinsame Bank zur Staatsschuldenfinanzierung dienen. Dadurch werden Staatsinsolvenzen innerhalb der Euro-Zone faktisch unmöglich. Wenn die einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr bankrott gehen können, dann kann nur noch der neue Euro-Staat als Ganzes bankrott gehen. Es ist daher ökonomisch unvermeidlich, dass es zu einer Sozialisierung sämtlicher Staatsschulden der ESM-Mitgliedstaaten kommen muss.

Dieser Sozialisierung des Insolvenzrisikos steht keine adäquate Möglichkeit gegenüber, die Haushalte der Mitgliedstaaten zu kontrollieren. Denn der Fiskalvertrag ist ein zahnloser Tiger, der als Medizin gegen die geradezu widersinnige Anreizsituation herhalten soll, Schulden auf Kosten der anderen Mitgliedsstaaten zu machen. Doch diese Medizin wird sich als wirkungslos erweisen. Es gibt nur ein einziges Mittel, das Regierungen und Parlamente zu einem verhandlungsbewussten Umgang mit den Staatsfinanzen veranlasst, nämlich die Drohung des Kapitalmarkts, Schulden nicht länger zu finanzieren. Doch genau dieses disziplinierende Mittel haben wir plangemäß und absichtlich abgeschafft.

Die heutige Gründung des Euro-Staats als Haftungsunion mit dem Euro-Bonds ausgebenden ESM als ihrer Schuldenagentur lehnen wir ab. Dieser Euro-Staat ist nicht demokratisch legitimiert, er hat kein Parlament und seine Organe sind weitgehend einer gerichtlichen Kontrolle entzogen. Sein Machtzentrum ist eine Finanzinstitution, deren Gremien von Mitgliedern der nationalen Exekutiven besetzt werden. Sie müssen sich gegenüber dem deutschen Gesetzgebungsorgan nicht verantworten. Nicht einmal der deutsche Gouverneur muss sich dem Bundestag verantworten, weil das Kabinett nur der Bundeskanzlerin verantwortlich ist. Eine politische Verantwortlichkeit ist daher nicht gegeben. Sie genießen überdies eine weitgehende und völkerrechtlich abgesicherte strafrechtliche Immunität. Der ESM ist ausführendes Organ des neuen Euro-Staats, ähnelt in seiner Ausgestaltung aber einer herkömmlichen Bank. Seine Organe unterliegen einer Schweigepflicht, sein Archiv ist unverletzlich. In der Wirkung ist der ESM somit durch das Bankgeheimnis geschützt, welches wir für alle anderen europäischen Banken abgeschafft haben. Der ESM darf nicht nur Kredite vergeben und Staatsanleihen aufkaufen, sondern alle Geschäfte in Bezug auf Anleihen durchführen.

Damit kann er den Zins durch Geschäfte mit Derivaten auf Staatsanleihen beliebig manipulieren. Aufgekaufte Staatsanleihen darf er wiederum als Sicherheit hinterlegen, um sein Volumen durch die Aufnahme weiterer Gelder am Kapitalmarkt zu hebeln. Seine Bediensteten zahlen keine Steuern. Sie dürfen nach Handelserfolg bezahlt werden, also um so höher, je größere Gewinne sie für den ESM am Kapitalmarkt erzielen. Keines der vom ESM und seinen Bediensteten durchgeführten Geschäfte ist transparent oder in irgendeiner Weise kontrollierbar, sei es durch das Parlament oder die Justiz.

Diese enorme Machtfülle eines Exekutivorgans ohne „checks and balances“ ist ein Rückfall in eine vormoderne Staatsform. Sie ist ein veritabler Verstoß gegen die hergebrachten Grundsätze der Gewaltenteilung, die maßgebliches Kennzeichen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Wir kennen keine Umstände, unter denen wir davon auch nur ein Jota abweichen dürften. Selbst in der Not gelten Gebote! Sogar und gerade in der Not müssen Gebote gelten, denn sie sollen genau in diesen schlechten Zeiten Orientierung geben. In der Krise unserer Währung darf nichts anderes gelten. Wenn die Ordnungsregeln der Währung gebrochen werden, dann bricht die Währung. Wir müssen daher abschließend festhalten: Wenn Währung, Recht und freiheitlich-demokratische Grundordnung durch politisches Handeln gefährdet werden, dann ist dieses Handeln falsch.

Berlin, 29.Juni 2012
Frank Schäffler  Klaus-Peter Willsch
Sylvia Canel  Manfred Kolbe
Dr. Lutz Knopek

(Eingestellt von Redaktion)

- Weiterführende Informationen:

Persönliche Erklärung nach § 31 GO-BT

§ 31 Erklärung zur Abstimmung

(1) Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.
(2) Jedes Mitglied des Bundestages kann vor der Abstimmung erklären, daß es nicht an der Abstimmung teilnehme.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/go06.html
http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__31.html

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem so genannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Die Abgeordneten unterliegen aber der Geschäftsordnung, die sich der Deutsche Bundestag laut Artikel 40 des Grundgesetzes gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Die Regeln enthalten keine allgemeine Berufsethik für die Volksvertreter. Ein Katalog listet präzise die Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf und enthält auch eine Regelung für den Fall der Nichtbeachtung.

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

in der Fassung der Bekanntmachung
vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S.1237),
zuletzt geändert laut Bekanntmachung
vom 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1119)

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/

Kommentare

Bild des Benutzers der horst müller

Das ist eine geniale Analyse, die auch die konkreten Abläufe und konkrete politischen Szenarien exzellent darstellt.

Jawohl. Das ist am Freitag passiert!

Und ich immer noch nicht erkennen, das die über 400 "Ja-Sager" auch nur annähernd den Durchblick haben, wie er in diesem Beitrag durchblickt.

Bild des Benutzers der horst müller

GG Art. 21 (2):
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Frage:
Läßt sich eine Klage gegen die (eigenen) etabierten Parteien noch vermeiden? Stehen Sie selbst bereits in einem inneren Zwist zu Ihren Parteien?

(Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger erscheint mir der Freitag verzeihbar. Selber bin ich einfacher Bürger. Allerdings aus der näheren Umgebung Frankfurts. Ihre Einschätzung über Staatsanleihen (werden knappes Gut) kann ich aus der Bankenszene 100% bestätigen. ).

Bild des Benutzers der horst müller

Es stellt sich Politikern auch die Frage - und ich erwähne sie nur der Vollständigkeit halber, aber sie drängt sich Menschen auf, die sich analytisch beschäftigen:

Ist Merkel nicht nur geschwächt aus dem EU-Gipfel heraus, sondern schon geschwächt hineingegangen?

War Merkel durch die Forderungen der SPD / Grünen nach Wachstumspakt und Finanztransaktionssteuer für die Zustimmung zu Fiskalpakt/ESM frei in ihrer Entscheidung?

Sie musste diese beiden Punkte doch beim EU-Gipfel durchbringen.

Das wussten Monti, Rajoy, Hollande. So war es ein Leichtes für sie, durch eine Blockade des Wachstumspaktes von Merkel Zugeständnisse zu erpressen ( "Direkte Bankenhilfe", "erleichterten Zugang zu den Rettungsschirmen ohne zusätzliches Anpassungsprogramm" ).

Diese Taktik war vor ein paar Wochen Thema beim Besuch der SPD-Troika bei Hollande möglicherweise (Sic!) das Thema. Dann gäbe (Konjunktiv.) es klar definierbare Hochverräter. Nämlich Gabriel, Steibrück und Steinmeier, die aus Ihrer Sicht einen von langer Hand vorbereiteten Coup landeten.

Jeder liebt den Verrat - aber keiner den/die Verräter.

P.S.:
Aus meiner Sicht als Bürger, betrachte ich die plurale Partei Oligarchie in Deutschland als politisch unreif. Daher hege ich hier keine Verschwörungstheorie, sondern ich frage mich "nur", ob die drei SPD-isten da absichtlich und frontal Schrott bauten. Den Sie sich vermutlich vor ein paar Wochen noch so harmonisch und weltmännisch ausmalten.

Den Sie aber gar nicht überblicken oder einschätzen können. Dazu sind die zu sehr durch die plurale Partei Oligarchie geprägt.

Der Hochverrat ist bei mir nur eine formale Folgerung. Nichts desto Trotz, gilt es dies zu recherchieren. Hier liegt zuviel in der Waagschale. Deshalb schreibe ich hier unentwegt und aufgeregt. Freitag war mit einiger Wahrscheinlichkeit richtig verkannt und ist gründlich falsch verlaufen.

Bild des Benutzers Carmin Pelz

Chapeau, vor den Damen und Herren Abgeordneten die am 29.06.2012 mit NEIN zu ESM & Co gestimmt haben!! Als christlich-konservativ-sozial-liberal denkender Bürger bzw. Wähler dieses Landes ist es für mich schon ein Ding aus dem Tollhaus, wenn als einzige im Bundestag vertretene Partei die Linken, mit teilweise gar nicht so schlechten Argumenten, Front gegen ESM & Co machen!! Und natürlich die hier erwähnten Abgeordneten aus anderen Parteien. Dieser Anschlag auf unsere Demokratie, Grundgesetz bzw Verfassung ist unglaublich!!!! So etwas gab und gibt es nur in totalitären Staaten und anscheinend sind auch wir jetzt auf dem Weg dorthin! Deutschland bekennt sich zur Schulden-Vergemeinschaftung und Haftung hat aber keinen Zugriff bzw. Durchgriff mehr da ja der Governeuers Rat beispielsweise Mittel aus ESM über die Köpfe der noch "nationalen" Parlamente innerhalb der EU abrufen kann und das obwohl diese EU noch nicht einmal eine gemeinsame Verfassung hat! Außerdem besitzt der Rat noch allergrößte Immunität gegen Jedermann bzw. entzieht sich jeder Gerichtsbarkeit sprich Strafverfolgung! Da kann ich nur sagen: Comecon 2.0 das gab es alles schon einmal und gelernt ist gelernt Frau Kanzlerin!! Ich hoffe und wünsche das die allerletzte Instanz, das BFG, die Brisanz und die epochale Tragweite dieser Entscheidung stoppt, und dieses Land und seine Bürger vor vor diesen EU Raubrittern schützt. Europa ja, aber mit kultureller und ökonomischer Vielfalt der National Staaten mit weiterhin nationaler Selbstbestimmung und Gesetzen summa summarum ein freies Europa mit ökonomischer Eigenverantwortung jedes Staates.

Bild des Benutzers der horst müller

Dr. Peter Gauweiler hat's ebenfalls analysiert. Perfekt. Da gibt es also Wissende. Er kann das Parlament nicht mehr verstehen. Bei mir bleiben nur Fragezeichen - ich bin doppelt betroffen: werde von Entscheidungen abgedrängt und die sind final für meine Zukunft, in der ich nie wieder einen Grad an Souveränität erlangen werde. Der Freitag war rabenschwarz.

Bild des Benutzers insider

Sehr schöne Diskussion, die da nun inzwischen öffentlich geführt wird, doch sie geht ausdrücklich am wahren Kern des Problems vorbei. Ziel ist es, die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes endgültig zu suspendieren, dazu gehört vornehmlich die Ewigkeitsgarantie, an die nur !!! gemäß Art. 79 Abs. III GG Bundestag und Bundesrat unverbrüchlich gebunden sind. Kommt also ein sog. Volksentscheid, verpackt in ESM- und Fiskalpaktvokabular, quasi um dem Bürger zu huldigen bzw. um ihn von den wahren Absichten zu täuschen, werden einzelne Artikel geändert dahingehend, dass die das Bonner Grundgesetz bis heute auszeichnenden Artikel danach wert- und völlig wirkungslos gestellt wird, wenn sie nicht sogar getilgt werden. Dazu gehören die Bindewirkung der Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht gegenüber den drei Gewalten. Dazu gehört das sog. die Grundrechte garantieren sollende Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach ein einfaches Gesetz dasjenige Grundrecht, das es einschränkt, unter Angabe des Artikels namentlich nennen muss. Im Fall der Nichtnennung ist ein solches Gesetz nicht nichtig, sondern sogar ungültig vom Tage seines Inkrafttretens an. So auch z.B. das BverfGG, dass nämlich dem BverfG seit dem 13.03.1951 !!! gestattet, Durchsuchungen und Beschlagnahmen anzuordnen, ganz klare Grundrechtseinschränkungen, die jedes deutsche Polizeigesetz die Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 10 GG, 13 GG und 14 GG mindestens zitieren lässt. Da aber auch Durchsuchungen einer Person vorgenommen werden können, kommt auch Art. 2.2 GG Freiheit und Unverletzlichkeit er Person hinzu. Gemäß § 42 BverfGG drohte Personen, die sich nicht an die Entscheidungen des BverfG gehalten haben, mindestens 6 Monate Freiheitsentzug. Dieser § 42 ist mittlerweile weggefallen. Aber da er am 13.03.1951 im BverfGG geschrieben stand, löste er damals automatisch die Zitierpflicht aus mit der Folge, dass das BverfGG seit dem 13.03.1951 ungültig ist. Karlsruhe arbeitet seit 61 Jahren ohne ein gültiges Gesetz, das muss nun endlich auf wirksame Weise geändert werden. Da kommt die Nummer mit dem ESM- und Fiskalpakt wie gerufen.

Weiter gilt es, Klagen gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einzudämmen bzw. unmöglich zu machen, damit ESM und Fiskalpakt von niemandem mehr wo auch immer gerichtlich angegriffen werden kann. Dazu müssen auch Art. 93 und 100 GG geändert werden. Der Nazijurist Dr. Hermann v. Mangoldt hat dieses Szenario bereits auf der 44. Sitzung des parlamentarischen Rates 1949 zu Protokoll gegeben, aber wer kennt schon die Protokolle des parl. Rates?

Das "granitenen dumme" Volk wird zu einer Volksabstimmung gebeten, es fühlt sich dann erhaben, weil gefragt, doch es ist über die Tragweite der Abstimmung und deren Unumkehrbarkeit im Detail nicht informiert und wird auch nicht informiert, denn der pflichtbewusste Journalist handelt in diesem Land immer noch nach der Vorstellung eines Dr. Willi Geiger, ebenfalls Nazijurist, verantwortlich für mindestens 5 Todesstrafen im Dritten Reich am Sondergericht in Bamberg, dann später derjenige, der das BverfGG entworfen hat !!! und im BGH und BverfG in Personalunion dafür Sorge getragen hat, dass das Bonner Grundgesetz seine Wirkweise auf gar keinen Fall wirklich entfalten konnte. Geier hat in seiner Promotion 1941 geschrieben, dass der pflichtbewusste Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen darf, aber totschweigen muss.

Geiger stand zu den Freiheitsgrundrechten wie ein Diktator, denn er widersprach dem Glauben, dass die Menschenrechte, die Grundrechte der Bürger vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Wohlgemerkt, er widersprach dem schützen müssen der Freiheitsgrundrechte und hat bis 1978 am BverfG alles Diesbezügliche dort unternommen, das spiegelt sich in allen Entscheidungen dort wieder, an denen er mitgewirkt hat und das waren viele!!!

Zur Person des jetzigen Präsidenten des BverfG war schon 1994 erhellendes zu lesen, Zitat aus DVBI 1994, 61f::

"Soweit das Wohnungsgrundrecht in den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht als eingeschränktes Grundrecht zitiert wird, kann die Nichtigkeit der Gesetzesnorm nach Maßgabe dieser Rechtssprechung vermieden werden. Gleichwohl ist der Gesetzgeber gehalten, dem darin liegenden Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine Novellierung abzuhelfen.” [1]

Voßkuhle zeigte damit die innere Bereitschaft, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, das sog. Zitiergebot, wie seine Vorgänger am BverfG allesamt zu ignorieren. Wer jedoch Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ignoriert, der ignoriert auch Art. 1 Abs. 3 und 2 GG, der ignoriert eigentlich das gesamte Bonner Grundgesetz und dessen einzigartige Wirkweise hinsichtlich der Freiheitsgrundrechte. Und Voßkuhle ist ein solcher Ignorant, der jetzt mit seinem 2. Senat und den unrühmlichen Gestalten wie Huber oder Müller aktiv dazu beitragen wird, dass das Bonner Grundgesetz endgültig seine einzig schützende Wirkweise der Freiheitsgrundrechte verlieren wird.

Ziel ist es, die seit 1949 im StGB angelagte Straflosigkeit zugunsten des Staates raubender und plündender Finanzbeamter i.S.v. § 353 Abs. 1 StGB nun auch verfassungsfest zu machen, national wie internationals, denn alle anderen Euroländer müssen die Straflosigkeit, die im Art. 35 des ESM verankert ist und dort feinsinnig Immunität heißt, um keine schlafenden Hunde zu wecken, in ihren Gesetzen gemäß Art. 35 ESM sicherstellen. Damit entfallen in den Eurostaaten die entgegen dem bundesdeutschen StGB dort noch vorhandenen Straftatbestände des Amtsmissbrauches, den hier die Nazis bereits 1943 ersatzlos gestrichen haben.

Das alles ist bekannt, nur keiner will es wissen, denn bei der Gier nach Geld setzt eben bei nahezu allen offensichtlich der Verstand aus.

Einiges liest sich dazu im Detail auf der Seite des Prof. Dr. Dauenhauer:

http://www.walthari.com/wiss1.html#Plath-GG

http://www.walthari.com/pers3.html#ESM

http://www.walthari.com/bwh1.html#Sch%E4uble

Erich P. Dauenhauer (* 9. März 1935 in Münchweiler an der Rodalb) ist ein deutscher Ökonom, Wirtschaftspädagoge, Schriftsteller und Herausgeber einer Literaturzeitschrift (seit 1984). Er war von 1971 bis 2003 Professor für Allgemeine Wirtschaftslehre und -pädagogik an der Universität Landau/Pfalz und gilt als Begründer der Kategorialen Wirtschaftswissenschaft und ihrer Didaktik. Er lehrt dort weiterhin als Emeritus im Rahmen des Studiums generale.

Weitere Details zum Bonner Grundgesetz und dessen Wirkweise finden sich auf den Seiten der Grundrechtepartei, der einzigen bundesdeutschen Partei, die die Freiheitsgrundrechte in ihrem Parteinamen verschriftlich hat. http://grundrechtepartei.de/

Bild des Benutzers Otto Pardey

Der dumme Deutsche-Michel braucht einen Vordenker aufgrunddessen,
weil an magelnder Itelligenz leidend nicht dazu befähigt ist,
bestimmte politische Hintergründe zuerkennen bzw. zu analysieren.
Diese Tatsache hat ja dazu geführt,dass das dritte Reich bzw. Adolf Hitler
erst möglich wurde.
Auch die Ex-DDR war von der Verblödung Deutschlands ausgegangen und
hat das für ihre politische Ideologie ausgenutzt.
Kein westeuropäisches Land tendiert zu soeiner galoppierenden Dummheit,
wie ausgerechnet die Deutschen vonwegen,
das Land der Dichter und Denker!