"Was bei der heutigen Bürokratie nicht mehr vorstellbar ist, war vor zweihundert Jahren noch ausr
"Seit November 2011 ist Mario Draghi Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) und offensichtlich hatte er noch nicht Zeit den Artikel 2 der EZB-Satzung zu lesen, welcher sagt, dass die Stabilität der Währung im Grunde das einzige Ziel ist. Seine bisherigen Entscheidungen sind nämlich im direkten Widerspruch zu diesem Ziel. Zuerst fuhr er fort mit der weiteren Absenkung der Sicherheitsstandards, dann hat er massiv hauptsächlich italienische Staatsanleihen aufgekauft, senkte nicht nur den Leitzins, sondern auch den Mindestreservensatz und im Frühjahr dieses Jahres flutete er die Eurozone mit Geld, als er den Geschäftsbanken mehr als 1.000.000.000.000 Euro für drei Jahre zu einem Prozent Zinsen zur Verfügung stellte. Im Widerspruch zum Hauptziel ist auch Draghis neueste Idee, die Staatsanleihen zu kaufen, wenn deren Zinsen einen vorher festgelegten Prozentsatz übersteigen. Mit anderen Worten, die Investoren bekommen nicht die Zinsen, die sie für angemessen halten und werden also die Staatsanleihen nicht kaufen. Dann wird eben die EZB alle Staatsanleihen aufkaufen. Für Länder bedeutet es unbegrenzt Schulden zum voraus festgelegtem Preis machen zu können und für EZB bedeutet es den Verlust der Kontrolle über die Geldmenge." - Richard Sulik (in einer Statusmeldung) zum Artikel:
Staatsanleihenkäufe durch die EZB: Draghis Gedankenspiele fruchten nur kurz
Die EZB liebäugelt mit Zinsobergrenzen für Staatsanleihen von Krisenländern. Die Anleger beruhigt das nicht wirklich.
20.08.2012, 20:02, von Doris Grass und Tim Bartz, FTD
http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/marktberichte/:staatsanleihenkaeufe-d...
Kapitel II
Ziele und Aufgaben des ESZB
Artikel 2
"Nach Artikel 127 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es das vorrangige Ziel des ESZB, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die all gemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über
die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Grundsätze."
Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
C 83/230, 30.3.2010, Amtsblatt der Europäischen Union
[PDF] http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/c_08320100330de_ecb_statute.pdf
(Im Anhang gespiegelt)
Satzung des ESZB und der EZB
http://www.ecb.int/ecb/legal/1341/1343/html/index.de.html
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