ESM-Entscheidung: Internationale Hedgefonds bereiten sich auf den 12. September vor

Vor drei Tagen kontaktierte ein bekannter Hedge-Fonds-Manager die Taxpayers Association of Europe. Wegen der am 12.09.2012 zu erwartenden ESM-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werde, wie er mitteilte, an diesem Tage mit starken Kursausschlägen gerechnet. Es sei von entscheidender Bedeutung, ob auf fallende oder auf steigende Kurse spekuliert werde. In beide Richtungen könne enorm verdient oder verloren werden. „Richtig zu liegen“ sei das Gebot der Stunde. Er stelle deshalb die folgenden Fragen:



Count Down zum 12.09.2012: Die große Spekulation

Von Rolf von Hohenhau,  
Taxpayers Association of Europe 

13.08.2012

Vor drei Tagen kontaktierte uns ein bekannter Hedge-Fonds-Manager. Er verwaltet Anlagen im zweistelligen Milliardenbereich. Unsere Kommentierung des ESM [PDF] lag ihm vor. Wegen der am 12.09.2012 zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werde, wie er mitteilte, an diesem Tage mit starken Kursausschlägen gerechnet. Entweder werde sich der Markt massiv nach oben entwickeln (das Verfassungsgericht lässt den ESM mehr oder weniger unbeanstandet passieren) oder abstürzen (der ESM werde durch das Gericht ausgehebelt oder stark eingeschränkt). Für beide Varianten müssten sich die Fonds zwangsläufig entsprechend positionieren. Es sei von entscheidender Bedeutung, ob - im Vorfeld der Entscheidung vom 12.09.2012 - auf fallende oder auf steigende Kurse spekuliert werde. In beide Richtungen könne enorm verdient oder verloren werden. „Richtig zu liegen“ sei das Gebot der Stunde.

Er habe die entscheidenden Passagen des ESM-Vertrages der deutschen Verfassung gegenüber gestellt. Danach verstoße der ESM schon dem Wortlaut nach gegen die deutsche „Konstitution“. Ganz klar werde der ESM aufgrund seiner internationalen Konstruktion über den jeweiligen nationalen Verfassungen der vertragschließenden Länder stehen. Einmal installiert, breche er jede entgegenstehende Verfassung, woran auch spätere Volksentscheide nichts mehr ändern könnten. Für unabhängige Marktteilnehmer, also für ihn und seine Kollegen, sei völlig eindeutig: Mit Installation des ESM werde Deutschland seine Finanzhoheit definitiv verlieren und an den ESM abgeben. Das aber verstoße seiner persönlichen Meinung nach ganz offensichtlich gegen die deutsche Verfassung. Verglichen mit den Zuständen in den USA würde jedenfalls der Supreme Court ein entsprechendes Gesetz sofort kassieren. Es falle ihm deshalb schwer zu glauben, das deutsche Verfassungsgericht werde den ESM unbeanstandet passieren lassen. Ferner habe er erfahren, dass die SPD, die dem ESM am 29.06.2012 zugestimmt habe, nunmehr eine Volksabstimmung verlange. Dies gegensätzliche Verhalten verstehe er nicht. Konkret stellte er uns folgende Fragen:

  1. Verstößt der ESM nach unserer Meinung gegen das Grundgesetz/die Verfassung?
  2. Kann das Verfassungsgericht unabhängig von der Politik entscheiden?
  3. Wird das Verfassungsgericht nach den Vorgaben der Politik oder der Verfassung (Konstitution) entscheiden?
  4. Wie wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtes ausfallen?
    - gegen den ESM
    - für den ESM
    - unter Einschränkungen für den ESM
       . unter gravierende Einschränkungen
       . unter nur geringfügigen Auflagen (Camouflage)
  5. Kann es kurzfristig zu einer Volksbefragung (Volksabstimmung kommen)?
  6. Wie würde diese Volksabstimmung ausfallen?
  7. Wie würden wir uns für den 12.09.2012 an seiner Stelle positionieren?

Wir gaben folgende Antworten:

  1. Der ESM-Bank-Vertrag verstößt aus mehreren Gründen schwerstens gegen die deutsche Verfassung und ist nichtig. Mit dem ESM gibt Deutschland faktisch seine nationale Finanzhoheit und seine Existenz als selbständiger, souveräner Staat auf. Mit dem ESM wird Deutschland nur noch ein abhängiger Teilstaat innerhalb des Euro-Länder-Verbundes sein. Das widerspricht ganz krass der Verfassung.
  2. Das Bundesverfassungsgericht steht über der Politik und hat generell die Aufgabe und Macht Fehlentscheidungen der Politik zu korrigieren und notfalls zu kassieren.
  3. Das Verfassungsgericht wird, in dieser bedeutendsten Frage der deutschen Nation seit 1948, nicht allein der Faktenlage folgen bzw. die Vorgaben der Politik absegnen.1 Es wird vielmehr die fundamentalen nationalen Auswirkungen des ESM-Vertrages auf ihre Verfassungsmäßigkeit genauestens überprüfen.
  4. Der ESM wird, wenn überhaupt, nur unter gravierenden Einschränkungen passieren.
  5. Ein Volksbegehren als Voraussetzung für den Betrieb des ESM ist weder vorgesehen noch kurzfristig möglich und bedürfte einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist gering (siehe 6.).
  6. Das Volk würde gegen den ESM/Fiskalpakt und weitere sinnlose Rettungsmaßnahmen stimmen. Deshalb sind sich Regierung und Opposition völlig einig jede Tendenz, den ESM von einem Volksentscheid abhängig zu machen, konsequent abzuwürgen. (Ausnahmen siehe Freiheitsliste 106 [PDF])
  7. Aus den Gründen 1. – 6. denken wir, dass es kurz vor und am 12.09.2012 zu einem Kursrutsch kommen wird.

Achtung: Die Schlussfolgerung unter 7. ist keine irgendwie geartete Anlageempfehlung. Wir raten unseren Mitgliedern ausdrücklich sich in dieser Sache von jeder Spekulation fern zu halten und sich allenfalls anderweitig abzusichern.

Die Taxpayers wirken seit Jahrzehnten aktiv am Bau des Europäischen Hauses mit. In allen Euro-Ländern sind wir vertreten. Begeistert vertreten wir die Idee des vereinigten Europas freier und unabhängiger der Nationen. Der ESM hingegen zerstört diesen Traum und Europa indem er auf eine Haftungsunion hinausläuft. Er schafft Zwist und - wie inzwischen jeder sehen kann - schnell wachsende Antipathien und Gefahren zwischen den Nationen Europas und ist damit ein zutiefst antieuropäisches und antidemokratisches Projekt und Produkt. Der ESM muss weg! Deshalb zeichnen Sie hier:

www.stopp-esm.org

Rolf von Hohenhau
(Präsident)
Taxpayers Association Europe

Fußnoten:

1 Der ESM-Vertrag wurde am 02.02.2012 vom deutschen EU-Botschafter Peter Tempel Auftrags der Regierung Merkel unterschrieben (von uns am 04.02.2012 kommentiert [PDF]), passierte am 29.06.2012 den Bundestag und - nach bestechungsgleichen Zugeständnissen an die Länder - gleichentags, nach knapp 1 1/2 stündiger „Beratung“ (von 22.31 – 23.55 Uhr), den Bundesrat! Ein abgekartetes Spiel! Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (nach derzeitigem Stand zukünftiger Gouverneur der ESM-Bank) erklärte vor dem Bundesrat, ESM und Fiskalpakt seien notwendig „um die entstandene Verunsicherung auf den Finanzmärkten zu bekämpfen.“ Er rechtfertigte die späte Sitzung der Länderkammer unter anderem damit, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglichst schnell über die gegen die beiden Gesetze angekündigten Klagen entscheiden können solle. Im Gegenzug zu einer Zustimmung zum ESM und Fiskalpakt werde der Bund die Länder und Gemeinden finanziell entlasten.

Kommentare

Bild des Benutzers Bryan Hayes

wird. Denn die Richter sind nicht nur von der Funktionärskaste berufen worden und sind Teil dieser Kaste, sondern sie haben auch bei allen bisherigen Entscheidungen zum Thema vollständig gegen die Bürger und zugunsten der Politkaste entschieden.

Bild des Benutzers Vitus

Leider fehlt auch mir der Optimismus, dass das BVerfG den ESM ablehnen wird. Letztendlich, so ist zu befürchten, wird das Gericht, ähnlich wie die Abgeordneten des Bundestages, den ESM abnicken. Vielleicht werden noch ein paar Rahmenbedingungen gefordert, die später sowieso niemanden mehr interessieren, aber der Druck ist einfach zu groß. Die Richter wollen halt nicht als die Totengräber des Euro gelten. Gerade diesen Mut möchte ich ihnen aber im Interesse der Bürger dieses Landes wünschen.

Bild des Benutzers Christian

Ich bedaure diesen meiner Meinung nach überzogenen Pessimismus und danke Herrn Hohenhau für seine Darstellung. Dass die Richter bei "allen bisherigen Entscheidungen...vollständig gegen die Bürger" entschieden haben ist doch spätestens seit dem von Herrn Gauweiler (Dank und Glückwunsch an diesen) erstrittenen "Lissabon-Urteil" obsolet. Das Gericht zeigt dankenswerterweise vielmehr ein zunehmendes Selbstbewußtsein (z.B. "Höherrangigkeit gegenüber EuGH"). Dabei sollten wir es unterstützen. Diese ständige "Alles, aber auch alles geht den Bach runter" bringt uns genausowenig weiter wie "das GG ist ungültig". Selbst wenn dem so wäre (was nicht meine Meinung ist!!!), wäre es taktisch klug, das GG mit Optimismus zu verteidigen und zu schauen, was dann passiert....
Der ESM wird nicht unverändert passieren. Dank Grundgesetz.

Bild des Benutzers outsider

Ich wiederhole mich, das BverfGG ist ein ungültiges Gesetz, nach welchem die sog. Richter am BverfG seit September 1951 richterliche Entscheidungen treffen, die allesamt ungültig sind, denn ohne gültiges Gesetz, keine gültigen Gerichtsentscheidungen in Gestalt von Beschlüssen oder Urteilen. Das nennt man "Nicht-Urteile" oder "Nicht - Entscheidungen", die aufgrund dessen, dass sie an einem besonders schweren und unheilbaren Mangel leiden, nicht existieren bzw. nur zum Schein. Leider ist das so, ich hätte es mir auch anders gewünscht.

Die Folge ist, dass es da in Karlsruhe seit 1951 immer wieder nur zu sog. Schauprozessen kommt und auch in Sachen ESM nur es ein solcher ist und nichts weiter.

So lange es im bundesdeutschen StGB keine wirklichen Straftatbestände gegen verbrecherisch handelnde Amtsträger gibt, so lange wird das so weiter gehen wie bisher, nämlich rechtsstaatswidrig.

Warum das BverfGG übrigens ungültig ist, liest sich unter:

http://zitiergebot.de/

Es sollte den Gesetzgeber animieren, nur im Ausnahmefall die Freiheitsgrundrechte einfachgesetzlich einzuschränken. Eine Errungenschaft des Bonner grundgesetzes, die einzigaretig ist auf der Welt, daher sie aber auch kein Bundesbürger bis heute verstanden hat und deshalb die Täter es auch besonders leicht haben, es nicht zu beachten bzw. die Folgen beim Nichtbeachten einfach unbeachtet lassen, nämlich trotzdem am ungültigen Gesetz festhalten als wenn nichts wäre.

Aber wehe wenn der Bürger bei rot über die Straße läuft und es für nicht so bedeutsam hält, sich an die bestehenden Verkehrsregeln zu halten, da wird diesem der Marsch geblasen ohne Ende, wetten...

Bild des Benutzers derhorstmüller

Es gibt diese sehr unglückliche und sehr willkürliche Verflechtung, die von dem EuroSystem/EZB ausgeht.

(1) Situation: "Staat braucht Geld"
(2) ESM ? Konditionen/ Sparprogram usw.
(3) EZB ? Staatsanleihen Aufkauf
(4) EZB ? Target2 - offene Forderungen nicht glattgestellt
(5) EZB ? ELA

Zypern machte diese Tage vor, wie man diese Verflechtung spielt und worüber das BVerfGer in der Praxis entscheidet: Zypern stellte gar nicht mehr die Frage nach den Konditionen. Man bestellte einfach Geld. Der Satz "die Stabilität der Eurozone insgesamt .. etc" ist Makulatur. Zypern bestellte einfach 18 Mrd €uro.

Diese Wirklichkeit kann das BVerfGer schwer übersehen. Wenn es sich von diesen Randparametern leiten lässt kann ich mir ein sehr strenges und deutliches Urteil vorstellen.

Bild des Benutzers Rico Jacobs

Deutschland hat ein grundgesetz und keine Verfassung. Wir hätten theoretisch bei der "wiedervereinigung" eine gemeinsame Verfassung bekommen müssen nach Artikel 146 GG. Die gibt es bis heute nicht. Und auch damals war Schäuble bereits im Amt. Er weiß das genau, da er einer der Aktuere von damals ist. Meine Damen und Herren damit tritt wohl § 20 Abs. 4 in Kraft: "(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Das ist bitter aber ich glaube kaum unumgänglich wenn unser Land nicht bald im Chaos versinken soll.