Strafanzeige gegen die Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81 – §83 StGB - Aktionsbündnis Direkte Demokratie



"Durch unser Mitglied Johann Thum haben wir gehandelt und bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erhoben:

Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland
welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81 – §83 StGB

Der ESM bedeutet die Aufgabe der finanzwirtschaftlichen Hoheit an ein vor- und undemokratisches Euro-Direktorium, das über dem Recht steht, von niemandem belangt werden kann und doch zugleich jeden belangen kann. Das über unser aller Vermögen und die Früchte unserer Arbeit verfügen kann, ohne dem deutschen Volk Rechenschaft ablegen zu müssen."

08.07.2012 Aktionsbündnis Direkte Demokratie: ESM: Anzeige wegen Hochverrat durch die Regierenden

http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/07/08/esm-anzeige-wegen-hoch...

Kommentare

Bild des Benutzers Lange

es müssen hunderttausende werden, damit den Rechtsbrechern im Bundestag ihr Abstimmverhalten mal
glasklar vor Augen gehalten wird. Ich habe in der Geschichte Deutschlands noch keinen Bundestag erlebt, der so massiv das Grundgesetz mit Füßen getreten hat, wie der Jetzige. Diese Herrschaften würden nicht davor zurück schrecken ihre Großmütter zu verkaufen um die Fata Morgana EURO und EU künstlich am Leben zu halten! Pfui Deibel!

Bild des Benutzers BerndM

Habe mich der Strafanzeige angeschlossen.

Bild des Benutzers franz dreesen

SEHR MUTIG!!
Das wird die Justiz aber mit Entsetzen registrieren!
So ein Fall hat es in der Geschichte der B.R.D. noch nicht gegeben.
Hoffentlich schließen sich der Klage immer mehr Kläger an!Dann wird den Volksverätern & Volksniedertretern aber ganz schön Angst & Bange!

Bild des Benutzers JJ

der 5. und 6. Leitsatz einer gewissen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung die da lauteten:

"5. Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.
6. Art. 21 Abs. 2 GG verlangt nicht wie § 81 StGB ein konkretes Unternehmen; es genügt, wenn der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt ist, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist."

Aus BVerfGE 5, 85 -KPD Verbot-
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html

Diese Entscheidung sollte jeder Bürger von oben bis unten genauestens lesen, und dabei den Begriff "KPD" gegen einen "beliebigen Platzhalter" ersetzen.

Bild des Benutzers Björn Tonndorff