Verfassung als Restriktion



"Nur wenig Beachtung findet hingegen die Tatsache, dass Berlin nicht völlig frei handeln kann. Die Bundesregierung ist an die deutsche Verfassung gebunden – und im Übrigen auch an die europäischen Verträge. Nach weitverbreiteter Auffassung würde etwa die Einführung gemeinschaftlicher Euro-Bonds gegen das deutsche Grundgesetz verstossen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben dazu zwar nie eindeutig Stellung bezogen. Doch aus ihren Äusserungen lässt sich ableiten, dass sie sich einer unbegrenzten Vergemeinschaftung von Schulden widersetzen würden, weil damit das Haushaltsrecht des Bundestages ausgehöhlt würde. Dies stellt für Merkel eine harte Restriktion dar. Nicht zuletzt verstiessen Euro-Bonds wohl auch gegen die No-Bail-out-Klausel in den EU-Verträgen, auch wenn das in vielen europäischen Hauptstädten auf die leichte Schulter genommen wird. Die deutsche Verfassung liesse sich im Prinzip ändern. Allerdings hätte dies potenziell weitreichende Folgen. Laut Verfassungsexperten stellten die Einführung von Euro-Bonds und die Abtretung entsprechender Souveränitätsrechte eine so tiefgreifende Änderung des Grundgesetzes dar, dass wohl der berüchtigte Artikel 146 GG ins Spiel käme. Dieser sieht vor, dass zur Verabschiedung einer neuen Verfassung eine Volksabstimmung in Deutschland nötig ist. Die Bürger könnten mithin erstmals mittelbar über die Euro-Politik abstimmen. Das ist ein Szenario, das die deutsche Elite einerseits fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Anderseits kommt es für eine kurzfristige Krisenbewältigung ohnehin nicht infrage.

Viele Augen in Europa richten sich deshalb auf eine Zwischenlösung, die pikanterweise aus Deutschland selbst stammt. Die "Wirtschaftsweisen" des Sachverständigenrates haben einen europäischen Schuldentilgungsfonds vorgeschlagen."

Schulden und Risiken: Berlin im Belagerungszustand
14.05.2012, 17:08, Von Matthias Benz, NZZ

http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/berlin-im-be...

Kommentare

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um nichts anderes als das die deutsche Staatskasse für die Schulden anderer EU Staaten in Haftung genommen werden soll. Und das schließt unser Grundgesetz eindeutig aus!

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Nun wir können noch hoffen, dass das BVerfG den Wahn aufhält und die Politkaste auf dem Weg in den EU-Supranationalstaat stoppt, indem es die Einrichtung des ESM -uneingeschränkt - untersagt.

Die Verfassungsbeschwerden werden nach dem 29.06.2012 eingereicht werden. Da werde ich dabei sein (Aber sicher nicht bei der von Frau Däubler-Gmelin geführten Initiative; der Frau, die während ihrer Zeit als Justizministerin wahrlich nicht zur Stärkung des Rechtsschutzes des Individuums eintrat).
Aber: Da der ESM am 01.07.2012 inkrafttreten soll, wäre wohl eine vorübergehende Entscheidung des BVerfG, eine "einstweilige Regelung" nötig. Die Kraft zu einer solchen Entscheidung im Sinne der Freiheit, im Interesse der Bürger, hatte das Gericht bisher in den bekannten vorherigen Fällen nicht. Es hat dem Primat der Politik, und damit der Unvernunft, Vorrang vor unseren Rechten eingeräumt. Das Gericht weigerte sich, so die Berichterstattung (zB europolis) auch, Argumente ökonomischer Gesetzmäßigkeiten überhaupt in seine Betrachtung einzubeziehen.

Deshalb befürchte ich, dass auch die zu erwartenden Verfassungsbeschwerden gegen den ESM erfolglos sein werden. Das wäre dann ein Indiz für die Richtigkeit der Sichtweise von M.N.Rothbard und H.H.Hoppe, der meint, dass kein Recht zu erlangen ist, wenn es nur bei Gerichten eingefordert werden kann, die letztendlich von den Regierenden besetzt werden.

Also hoffen können wir. Unser Recht erwarten, sollten wir nicht.