"Die großen TARGET-2-Außenstände, die die nationalen Notenbanken anhäufen, führen de facto das Lastenteilungsprinzip einer Fiskalunion ein, ohne die Steuerzahler zu fragen, wie das aber in einer funktionierenden Demokratie üblich sein sollte. Die Steuerzahler in der Eurozone sind bedingt haftbar für eventuelle Verluste, die dadurch entstehen, dass geldpolitische Operationen des Euro-Systems entsprechend dem Anteil des Kapitals erfolgen, das jedes Mitglied eingebracht hat – im Falle Deutschlands beträgt dieser Anteil 27 Prozent, im Falle Griechenlands nur drei Prozent.
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