"Obwohl die Grundgesetzänderung bis heute nicht mit der verfassungsändernden Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist die neue GOV in allen Bundesländern bereits mit dem 01.08.2012 in Kraft in Kraft getreten."
"Verfassungsrechtlich zulässig ist nur ein einfaches Gesetz wie die GVO, wenn dafür auch die grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage bereits zur Verfügung steht".
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