„Es besteht keinerlei politisches Interesse, die Vorgänge um die Landesbanken strafrechtlich aufzuarbeiten. Strafrechtliche Ermittlungen würden sich immer gegen führende Politiker richten, die in den Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten der Landesbanken saßen. Deswegen werden von den Landesregierungen eben kein Personal, zusätzliches Personal für die Staatsanwaltschaften und sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt, und das sehen Sie überall in der Praxis, in der gesamten Republik.“
- Prof. Karl-Joachim Schmelz, Wirtschaftsjurist
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