Europa hatte nach Jahrtausenden der Willkürherrschaft der jeweiligen Machthaber das Konzept der Herrschaft des Rechts erfunden und eingeführt, d.h., die Idee, dass alles Handeln seitens staatlicher Stellen an das Recht gebunden ist, dass es keine rückwirkenden Gesetzesänderungen gibt, dass auch die staatlichen Organisationen dem Recht unterliegen, dass es kein Zweiklassenstrafrecht gibt, welches evtl. Beamten geringere oder kleinere Strafmaße zusichert, usw. usw.
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