"Als im Dezember 1999 eine Beihilfebeschwerde der Privatbanken gegen die staatlichen Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der Sparkassen und Landesbanken bei der EU-Kommission einging, fand ein Aufschrei des öffentlich-rechtlichen Bankensektors in Deutschland statt. In der Folge war klar, dass das bis dahin praktizierte Geschäftsmodell der Landesbanken, Geschäfte auf der Grundlage einer günstigen, da staatlich garantierten Refinanzierung zu machen, nicht mehr dauerhaft durchführbar sein würde. Um das aus ihrer Sicht Schlimmste zu verhindern, hat sich am 17.
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