Soso, ein Staat, dessen Volkswirtschaft nicht in der Lage ist, im Aussenhandel Überschüsse zur erzielen, soll bestraft werden: „Aus einer darauf aufbauenden ökonomischen Analyse für jedes einzelne Land will die EU-Behörde ableiten, ob bestimmte Leistungsbilanzdefizite oder -überschüsse problematisch sind. In „ernsten Fällen“ kann die EU-Behörde ein Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht einleiten. Sie kann einem betroffenen Land vorschreiben, konkrete Maßnahmen zum Abbau der identifizierten Ungleichgewichte zu treffen.
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