"Nur wenig Beachtung findet hingegen die Tatsache, dass Berlin nicht völlig frei handeln kann. Die Bundesregierung ist an die deutsche Verfassung gebunden – und im Übrigen auch an die europäischen Verträge. Nach weitverbreiteter Auffassung würde etwa die Einführung gemeinschaftlicher Euro-Bonds gegen das deutsche Grundgesetz verstossen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben dazu zwar nie eindeutig Stellung bezogen.
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